Whistleblowing

Besser spät als nie: Verbesserung des Hinweisgeberschutzes

Für Stephan Thomae, Rechtspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, steht fest: „Ein effektives Meldeverfahren und ein entsprechendes Compliance Management sind daher keine Schikane, sondern eine echte Chance für Unternehmen noch besser zu werden.“

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind nun verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Es wird hier die Möglichkeit geschaffen, sich vertraulich und wenn gewünscht auch anonym melden zu können, sollte es beispielsweise zu Missständen wie sexueller Belästigung, Korruption oder anderen Vorfällen gekommen sein. Zusätzlich ist eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz in Bonn geplant. Erfolgt nach jeweils drei Monaten keine Reaktion der entsprechenden Meldestelle, haben Hinweisgebende die Möglichkeit, sich auch an die Medien zu wenden, ohne daraufhin Sanktionen befürchten zu müssen. Auch die Meldung verfassungsfeindlicher Äußerungen von Beamten und Beamtinnen fällt unter den Hinweisgeberschutz.

Betont wird das Verbot des Einleitens arbeitsrechtlicher Schritte gegen den Hinweisgebenden. Die Praxis wird zeigen, ob bereits beispielsweise Vertragsverlängerungen und Nichtbeachtung von Beförderungen als „Repressalien“ in diesem Sinne gelten.

Für Sebastian Fiedler, SPD Abgeordneter und ehemaliger Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, werden allerdings zwei wichtige Entwicklungen zusammengeführt:

„Sie (die Hinweisgebenden, Anm. d. Red.) werden zu Unrecht entlassen aus dem Unternehmen und deswegen geht es im Prinzip, in diesem Gesetz um zweierlei Dinge: Auf der einen Seite schützen wir hinweisgebende Personen vor Repressalien und auf der anderen Seite verpflichten wir Organisationen dazu entsprechende Stellen einzurichten, die professionell mit diesen Hinweisen umgehen können (…)“

Die Opposition befürchtet hingegen steigende Kosten für Unternehmen und eine Zunahme bürokratischer Prozesse. Der CDU Abgeordnete Dr. Martin Plum, bis 2021 selbst Richter an einem Arbeitsgericht, sieht den Gesetzesentwurf in Gänze kritisch und erwartet einen Mehraufwand für deutsche Gerichte: „Er wimmelt vor unbestimmten Rechtsbegriffen, er klärt sein Verhältnis zu bestehenden Meldesystemen -etwa dem Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz- nicht, er schafft keinerlei Anreize für die sinnvolle Nutzung interner Meldewege, Aufgaben und Befugnisse der Meldestellen bleiben schwammig, das Verhältnis der externen Meldestelle zu anderen Behörden bleibt unabgestimmt. Das ist rechtsunsicher, das ist unpraktikabel und das ist in Summe ein großes Beschäftigungsprogramm für unsere ohnehin überlasteten Gerichte.“

Nur mit den Stimmen der Regierungskoalition schaffte es der Gesetzentwurf über die Ziellinie des Bundestags. CDU und AFD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Nun muss der Gesetzesentwurf noch durch den Bundesrat. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird dann wahrscheinlich im April 2023 in Kraft treten, wobei mit einer Übergangsfrist bis Dezember 2023 für kleinere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter) zurechnen ist.  

 

(fn)

 

————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————-

Hier finden Sie eine vollständige Stellungnahme des Compliance Verbands.
 

Weitere Artikel