Wie LkSG und Compliance Management Hand in Hand gehen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Unternehmen

Was regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, den Schutz von Menschenrechten innerhalb der gesamten Lieferkette eines Betriebes zu gewährleisten sowie Umweltzerstörungen zu verhindern. Es ist daher auch als “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ bekannt.

Dadurch werden Unternehmen dazu verpflichtet, grundlegende Menschenrechtsstandards in allen Produktionsprozessen einzuhalten. Hierzu gehört bspw. das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Auch Missachtungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Verweigerung eines angemessenen Lohns oder der mangelnde Zugang zu Trinkwasser und Nahrung zählen zu den Verstößen. Weiterhin beinhaltet das Lieferkettengesetz den Umweltschutz, sofern Umweltrisiken zu einer Verletzung der Menschenrechte führen.

Natürlich ist es wichtig, dass die rechtlichen Vorgaben für Lieferketten auch überprüfbar sowie kontrollierbar bleiben. Dafür zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im Rahmen dessen müssen Unternehmen ihre jährlichen Berichte in Bezug auf die Sorgfaltspflichten einreichen, die die Behörde begutachtet.

 

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen?

Zunächst muss die Unternehmensleitung eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden, diese intern und extern kommunizieren sowie regelmäßig aktualisieren.

Daneben steht ebenso eine betriebliche Risikoanalyse auf dem Programm. Dabei werden Risiken in der Lieferkette ermittelt und bewertet sowie passende Maßnahmen abgeleitet. In diesem Zusammenhang ist vor allem ein effektives Risikomanagement unverzichtbar, um potenziell schädliche Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern. Unternehmen sollten hierfür sowohl Präventions- als auch Abhilfemaßnahmen berücksichtigen. Dazu zählen bspw. vertragliche Vereinbarungen, Schulungen von Angestellten und Zulieferern oder die Zuordnung von konkreten Zuständigkeiten.

Darüber hinaus gibt das Lieferkettengesetz einen unternehmensinternen Beschwerdemechanismus vor. Dabei sollten Betriebe sicherstellen, dass dieser für alle an der Lieferkette Beteiligten erreichbar ist und Meldungen anonym abgegeben werden können.

Unternehmen sind zudem dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten zu veröffentlichen. In der transparenten Berichterstattung müssen vorhandene sowie mögliche negative Konsequenzen ihres Handelns auf die Menschenrechte dargestellt werden. Gleichzeitig gehören aber auch die umgesetzten Maßnahmen, eine Wirksamkeitsbewertung sowie die Grundsatzerklärung zur Dokumentation.

Betriebe sollten beachten, dass Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Bußgeldern bestraft werden können. Besonders schwerwiegende Missachtungen können sogar zum Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung führen. Kommen Unternehmen Ihren Verpflichtungen nicht nach, hat dies aber nicht nur finanzielle und wirtschaftliche Folgen, es besteht auch ein erhebliches Risiko des Reputationsverlustes für Betriebe.

 

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Wie lässt sich das Lieferkettengesetz ins Compliance Management integrieren?

Im Rahmen des Compliance Managements müssen Betriebe bestehende Rechtspflichten kennen und diese umsetzen. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten Unternehmen einen klaren gesetzlichen Rahmen, um ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Ziel ist es nun, die Menschenrechtsstandards mit Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes im Unternehmen zu verzahnen. Wichtig ist, dass dies in der Lieferkette von Anfang an geschieht und alle beteiligten Parteien berücksichtigt werden.

Eine wirksame Lösung hierfür ist es, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes in das Compliance-Management-System des Unternehmens aufzunehmen. Die Risikoanalyse, welche am Anfang erfolgen sollte, ist dabei sowieso ein fester Bestandteil eines effizienten Compliance Managements. Dafür kommen in der Praxis oftmals spezielle Software-Lösungen wie iManSys zum Einsatz.

Ergeben sich durch die Analyse Risiken innerhalb der Lieferkette, so müssen Betriebe geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. So können bspw. Vereinbarungen mit Lieferanten getroffen werden, nach denen Umweltstandards und Menschenrechte einzuhalten sind. Hier kommen gegebenenfalls auch Auditrechte sowie Nachweise über durchgeführte Schulungen ins Spiel.

Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Maßnahmenmanagement, Beschwerdeverfahren sowie Berichtspflicht: All das schreibt der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog vor – zugleich zählen diese Elemente aber bereits zu einem wirksamen Compliance Management. Nun ist es die Aufgabe der Betriebe, dieses um die konkreten Vorgaben des Lieferkettengesetzes zu erweitern. Mit einer ganzheitlichen Software-Lösung können alle rechtlichen Anforderungen mit wenig Aufwand integriert werden.

Die Compliance-Management-Software iManSys unterstützt Verantwortliche bei der Analyse und Bewertung von Risiken, der Durchführung von Audits oder der Überwachung aller unternehmensrelevanten Pflichten. Unterweisungen und Schulungen können digital erledigt sowie notwendige Maßnahmen geplant, an die entsprechenden Mitarbeitenden zugewiesen und abschließend kontrolliert werden.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat auch eine systematische ESG-Strategie weiter an Bedeutung gewonnen. Unternehmen müssen hierfür alle relevanten ESG-Bestandteile Ihrer Wertschöpfungskette überblicken. Wie sich das Nachhaltigkeitsmanagement vom notwendigen Übel zum wirtschaftlichen Erfolgsfaktor wandeln lässt, lesen Sie im kostenfreien E-Book von domeba. Im Fokus steht hier, wie digitale Lösungen dabei helfen, die ESG-Ziele deutlich einfacher zu erreichen.

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