Neue Entwicklungen in der Geldwäsche-Bekämpfung

Geldwäsche

Zuvor hatte alleine im Jahr 2011 der deutsche Gesetzgeber ganze drei Mal das geltende Geldwäschegesetz (GwG) geändert – zuletzt am 22.12.2011 – um das wachsende Problem von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser in den Griff zu bekommen. Zum einen wurde der GwG-Anwendungsbereich deutlich erweitert. Nicht mehr länger nur Banken und Versicherer, sondern auch Anwälte, Steuerberater, Treuhandgesellschaften, Immobilienmakler oder auch Antiquitätenhändler können künftig Normadressaten sein. Zum anderen wurden elektronische Zahlungen Bargeld gleichgestellt – bei einer Wertgrenze ab 15.000 Euro kommt nun eine Vielzahl von GwG-relevanten Transaktionen in Betracht.

Die tatsächliche Identität von Vertragspartnern und Kunden muss ab sofort von den betroffenen Unternehmen wesentlich gründlicher ermittelt werden – und zwar grundsätzlich vor dem Abschluss rechtlich bindender Vereinbarungen. Neben der Feststellung der Identität muss zudem die tatsächliche Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwacht werden. In der Praxis bedeutet dies auch, den wirtschaftlich Berechtigten oder „ultimate beneficiary“ beziehungsweise die tatsächlichen Eigentümer- und Kontrollverhältnisse zu identifizieren und zu prüfen, ob sich potentielle Vertragspartner nicht auf spezifischen Sanktionslisten wiederfinden. Besonders wichtig sind hierbei die Listen politisch exponierter Personen (PEP). Nicht mehr länger fallen hier nur ausländische Amtsträger, sondern auch inländische PEPs darunter – mithin deutsche Beamte, Richter oder Regierungsmitglieder nebst deren Familienangehörigen.

Unternehmen müssen daher Ihre IT-Systeme gründlich untersuchen, um die Fähigkeit zur dauerhaften und aktuellen Listenüberprüfung tatsächlich gewährleisten zu können. Es muss davon ausgegangen werden, daß im Zweifel mit eher mehr „Treffern“ zu rechnen ist – und wenn es nur das Herausfiltern von Falschmeldungen oder  „false positives“ zum Beispiel aufgrund von Namensgleichheit ist. Oftmals wird sich hierbei auch ein personeller Mehraufwand nicht vermeiden lassen. Durch intelligente Prozess-Definition und –Implementierung, angemessene Unterstützung durch Compliance-IT-Instrumente wie beispielsweise das Business Partner Compliance Due Diligence Tool, regelmäßige Schulung und gegebenenfalls Bestellung eines externen Geldwäschebeauftragten kann hier allerdings viel geholfen werden. Letztendlich müssen Unternehmen ihre Fähigkeit zur Befolgung des wichtigsten Geldwäsche-Bekämpfungs-Prinzips „KyC“ oder „Know-your-Customer“ maßgeblich steigern. Nur dann wird ein geschlossener Regelkreis zur Identifikation, Überwachung und Meldung riskanter Geschäftspartner durchgehalten werden können.

Pressemitteilung des BKA und der BaFin vom 29.10.2012, www.bka.de

Abschließend noch der konkrete Hinweis auf vier aktuell besonders zu beachtende Geldwäsche-Problemzonen: Laut dem Jahresbericht 2011 der Financial Intelligence Unit (FIU) des BKA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werben Geldwäscher zunehmend Privatpersonen an, die ihr Konto für Geldwäsche-Transaktionen zur Verfügung stellen, sogenannte Finanzagenten. Auch der Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Strom und Gas oder mit großen Importen von Handys gehöre im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen weiterhin zu den gängigen Tricks.  Probleme sehen die Fahnder weiterhin im Immobiliensektor. Eine im Auftrag des BKA durchgeführte Fachstudie zur “Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland” kommt zu dem eindeutigen  Schluss, dass sich der Immobilienmarkt besonders für Geldwäscheaktivitäten eignet. Gleichzeitig sei das Wissen über Straftaten in diesem Bereich immer noch gering. Auch 2011 ging – wie schon in den Vorjahren – keine einzige Verdachtsmeldung von Immobilienmaklern bei den zuständigen Behörden ein. Man werde “aktiv auf den Immobiliensektor zugehen, um das Bewusstsein für die Geldwäscheprävention zu schärfen”, kündigte BKA Präsident Jörg Ziercke daher an. Auch die Betreiber von Spielhallen stehen im Verdacht, Geldwäsche zu betreiben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt davor, dass die Automaten für illegale Aktivitäten genutzt werden. Denn die Spielgeräte dokumentieren Einwürfe und Gewinnausschüttungen nur ungenau und die Aufzeichnungen lassen sich leicht manipulieren.

Eric Mayer

Eric Mayer ist Partner der WTS Gruppe und spezialisiert auf den Aufbau von integrierten Compliance Management Systemen in international tätigen Industrie-Unternehmen. Er ist seit 2010 bei der WTS tätig und arbeitete davor in verschiedenen Fach- und Führungsverwendungen in der Industrie unter anderem im Daimler Konzern, wo er 1999 Corporate Secretary / Leiter Hauptsekretariat der debitel AG vor deren Börsengang wurde. Bei Infineon Technologies wurde Eric Mayer im Jahr 2006 der erste Corporate Compliance Officer des Konzerns. Herr Mayer hat an den Universitäten in Mannheim, Lausanne (CH), Cambridge (UK) und Heidelberg Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Sprachen studiert und wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildungen am Babson College und der Harvard Business School in den USA absolviert. Seit 1996 ist Herr Mayer zugelassener Rechtsanwalt.

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