Whistleblowing als Chance

Prävention

Whistleblowing ist gerade in deutschen Unternehmen ohne ausländischen Mutterkonzern ein Thema, das Vorbehalte und alte Ängste weckt. Hinweisgeber selbst werden dabei vorschnell an den Pranger gestellt, wodurch ihnen weitreichende persönliche Nachteile entstehen können. Gleichzeitig riskieren Unternehmen, die kein vertrauenswürdiges internes Meldesystem anbieten, dass sich Mitarbeiter an die Öffentlichkeit wenden und Missstände publik werden. Eingebettet in eine gelebte Compliance-Kultur, können Hinweisgebersysteme (persönliche) Haftungsrisiken minimieren und nachhaltig zum Unternehmenserfolg beitragen.

Hinweisgeber leisten der Organisation und der Gesellschaft wichtige Dienste, indem sie den Mut aufbringen, Missstände aufzuzeigen, anstatt die Augen zu verschließen. Angetrieben von ihrem Gewissen und unfähig, einmal erkanntes Unrecht abzutun und zu verdrängen, setzen sie aufs Spiel, was ihr Leben zusammenhält: den Arbeitsplatz, die guten Beziehungen zu den Kollegen, berufliche Entwicklungschancen, familiären Rückhalt sowie – nicht zuletzt – auch ihre psychische und körperliche Gesundheit. Wenn Hinweisgeber schweigen, hat das unter Umständen weitreichende Folgen für die Organisation, in der sie tätig sind, aber auch für die Gesellschaft. Missstände könnten sich ausbreiten und mit ihnen der monetäre wie auch moralische Schaden.

In dem kritischen Potenzial der sogenannten Whistleblower und ihrem Mut, ihr Wissen zu offenbaren, liegt also eine Chance für die Wirtschaft und Gesellschaft, potenziell strafrechtlich relevantes Fehlverhalten sowie Risiken aufzudecken, aber auch die Verantwortung, diese Menschen zu unterstützen und zu schützen. Ein gesetzlicher Hinweisgeberschutz ist eine längst überfällige Maßnahme, allerdings wird ein solcher Schutz Hinweisgeber nur bedingt vor Repressalien bewahren können; vor allem dient er ihrer Rehabilitation.

Hinweisgebersystem als Alternative
 

Aus Sicht der Hinweisgeber, aber auch der betroffenen Organisationen, spricht vieles für eine interne Aufklärung der Vorfälle, bevor Missstände in der Presse oder über Leak-Plattformen bekannt werden. Interne oder externe Ombudspersonen können eine vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeiter oder Lieferanten darstellen. Ein anderes wirksames Instrument sind elektronische Hinweisgebersysteme. Sie ermöglichen eine zeit- und ortsunabhängige Meldungsabgabe, mitunter auch anonym. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei mit Abstand die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung der Qualität einer Anwendung; unabhängige Zertifizierungen dienen als zuverlässiger Beleg.

Die Entscheidung, welches Hinweisgebersystem dem unternehmens-individuellen Bedarf am besten gerecht wird, ist jedoch lediglich der erste Schritt. Damit dieses wirksam zum Einsatz kommen kann, müssen mehrere Aspekte ineinandergreifen. Maßgeblich ist insbesondere die Akzeptanz einer Anwendung und – damit einhergehend – ihr Bekanntheitsgrad im Unternehmen. Die Gruppe(n) potenzieller Hinweisgeber sollte(n) sowohl initial bei Einrichtung als auch fortlaufend über die Existenz des Hinweisgebersystems, seinen Nutzen sowie den Umgang mit den erhobenen personen- und meldungsbezogenen Daten informiert werden. Außerdem haben sich zentrale Ansprechpartner in der Organisation bewährt, die bei Bedarf für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Ermöglicht die Anwendung nicht nur eine anonyme Meldungsabgabe, sondern gleichzeitig auch einen geschützten Dialog mit dem unternehmensseitigen Bearbeiter, können Nachfragen zum Vorfall gestellt werden, um die Plausibilität des Hinweises sowie auch die Glaubwürdigkeit des Hinweisgebers zu überprüfen. Auf diese Weise wird nicht nur eine rasche Aufklärung des Sachverhalts befördert; gleichzeitig kann auch der Hinweisgeber über den Fortgang der Bearbeitung seiner Meldung informiert werden. Erfahrungen mit Hinweisgebersystemen, die einen solchen sicheren Austausch gewährleisten, belegen, dass die meisten Hinweisgeber, die zunächst ohne Angabe ihres Namens melden, zu einem späteren Zeitpunkt bereit sind, ihre Identität preiszugeben, wenn ihnen vermittelt wird, dass ihr Anliegen gewissenhaft bearbeitet und ihnen somit die Angst vor möglichen negativen Konsequenzen genommen wird.

Werteorientierte Unternehmenskultur als Voraussetzung
 

Eine weitere wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz eines jeden Hinweisgebersystems ist, dass dieses in eine werteorientierte Unternehmenskultur eingebettet wird – eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens, die Fehler zulässt und Toleranz befördert, aber auch die Verantwortung für das eigene Tun. Die Führungsebene bis hin zum Vorstand ist hierbei gefordert, zu kommunizieren und vor allem auch vorzuleben, dass ein an den Werten und Richtlinien des Unternehmens ausgerichtetes Verhalten erwartet und Verstöße sanktioniert werden.

In einem solchen Umfeld sollte sich jeder Mitarbeiter ganz selbstverständlich für Compliance verantwortlich fühlen, ohne Sorge vor möglichen persönlichen Nachteilen und ohne Furcht, von Kollegen oder Vorgesetzten als Denunziant diffamiert zu werden. Schulungen und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch können helfen, die Werte und Normen der Corporate Culture zu vermitteln, Mitarbeiter für Compliance-Verstöße zu sensibilisieren und ihre Selbstverantwortung zu fördern.

Eine solche gelebte Wertekultur, die über die bloße Einhaltung von Richtlinien und Vorgaben hinausgeht, hat zahlreiche positive Effekte nach innen und außen. Sie ist das Fundament eines jeden Compliance Management Systems (CMS) zum Schutz der Organisation und ihrer Akteure vor (persönlichen) Haftungsrisiken, und das bereits präventiv. Gleichzeitig fördert ein vitales Compliance-Committment Identifikation und Bindung der Mitarbeiter an ihren Arbeitgeber, was sich wiederum positiv auf das  Ansehen der Organisation in ihren Geschäftsbeziehungen wie auch in der öffentlichen Wahrnehmung auswirkt.

Weitere Artikel