Neues Zertifizierungsprogramm "Certificate of Proven Excellence in Compliance (BCM)" gestartet

Management, Compliance

Compliance Manager stehen in ihrer Organisation für die Absicherung höchster Standards. Gerade für dieses Berufsfeld ist daher eine konti­nuierliche hochwertige Weiterbildung für Berufspraktiker besonders erforderlich. Aus diesem Grund hat der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) vor kurzem sein Zertifizierungsprogramm „Certificate of Proven Excellence in ­Compliance (BCM)“ ins Leben gerufen. Dieses richtet sich an alle, die im Bereich ­Compliance tätig sind oder sein wollen. Hierzu zählen Praktiker aus den Bereichen IT-, Legal-, Governance-, Risk & Anti Fraud Management oder aber auch Pharmakologen, Finanz- und Betriebswirte sowie ­Juristen aus Unternehmen. Die Zertifizierung steht im Gegensatz zur Mitgliedschaft im BCM auch Beratern, Studenten und anderen Interessierten offen.

ERWERBSSTUFE I
Dem hohen Qualitätsanspruch des BCM entsprechend, folgt der ­Themenkanon für die Zertifizierung einem definierten Qualifika­tionsprofil. Dieses orientiert sich an den Anforderungen des ISO-­Standards 19600 für Compliance Management Systeme. Insbesondere für den Ersterwerb  der Qualifikation, welche mit  einer Prüfung abgeschlossen wird,  ist ein klar definierter Qualifikationsrahmen notwendig. In definierten Themenfeldern müssen dazu Bildungsnachweise erbracht werden. Die Weiterbildungsanbieter können frei gewählt werden.

ERWERBSSTUFE II
Nach Erwerb des Zertifikats “Certified Compliance Manager (BCM)” gibt es die Möglichkeit, sich durch die Teilnahme an weiteren Weiterbildungsmodulen zum “Certified Senior Compliance Manager (BCM)” zertifizieren zu lassen. Analog zur Erwerbsstufe I, können auch hier bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden, solange diese noch nicht bereits in Stufe I anerkannt wurden. Eine mehrfache Anerkennung ist nicht möglich. Die Prüfung ist wie in Stufe I PC-basiert und besteht aus Multiple-Choice-Aufgaben entlang der entsprechenden Module. Die Weiterbildungsanbieter können frei gewählt werden.

PRÜFUNG
Die Prüfung findet jährlich statt und ist dabei aus Raum- und Kapazitätsgründen an die Termine des Bundeskongresses Com­pliance Management gekoppelt. Die Prüfung ist PC-basiert und besteht aus Multiple-­Choice-Aufgaben. Die Prüfungsfragen werden aus einem durch den Fachbeirat in Zusammenarbeit mit dem wissen­schaftlichen Beirat erstellten bzw. begleiteten Pool an Fragen ermittelt. Die Prüfung kann in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden. Die Teilnahme an der Prüfung ist kostenpflichtig, wobei Mitglieder des BCM einen Preisvorteil gegenüber Nicht-Mitgliedern erhalten.

ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN
Ersatzweise für die Teilnahme an definierten Weiterbildungsmodulen können Leistungen anerkannt werden, die deutlich machen, dass der Betreffende sich vorab bereits intensiv und reflektiert mit bestimmten Themen des Compliance Managements auseinander­setzt hat. Dies umfasst beispielsweise einschlägige akademische Qualifika­tionen (nachgewiesen durch Studienabschluss), eigene Lehrtätigkeiten oder Vorträge auf Fachveranstaltungen (Stundenzahl wird verdreifacht) sowie die Publikation und Veröffentlichung von Artikeln, Monographien oder ­Büchern. Die Prüfung kann dadurch ­jedoch nicht ersetzt werden.

ERHALT DER ZERTIFIZIERUNG
Die Zertifizierung ist ab Erwerbsdatum für zwei Jahre gültig. Der ­Erhalt der Zertifizierung erfordert einen Nachweis von 80 Stunden Weiterbildung innerhalb dieser zwei Jahre. Werden diese Erforder­nisse nicht erfüllt, verfällt das Zertifikat und muss dann neu erworben werden. Analog zu Stufe­ I + II können bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden solange sie nicht bereits eingereicht wurden. Eine mehrfache Anerkennung ist nicht möglich.

WEITERBILDUNGSANBIETER
Bei Anbietern, die akkreditiert, staatlich zugelassen sind oder deren Weiterbildungsangebot qualitätszertifiziert ist, wird die Weiterbildungsleistung anerkannt und entsprechend der BCM-Kriterien mit Punkten bewertet. Der BCM behält sich vor, stichprobenartig Qualitätskontrollen durchzuführen oder Evaluierungen durch seine Mitglieder einzuholen.

ANRECHNUNG
In Abhängigkeit davon, bei welchem Anbieter und in welchem Programm Zertifikatsleistungen erworben wurden, können diese ggf. auch auf künftige akademische Studiengänge angerechnet werden, falls der oder die Betreffende später einmal ein weiterbildendes Studium (z.B. MBA) an einer Hochschule aufnimmt. Hierüber entscheidet jedoch die jeweilige Hochschule. Auf den Bescheinigungen des BCM zum „Certificate of Proven Excellence in Compliance (BCM)“ werden die angerechneten Weiterbildungsleistungen und deren Umfang entlang der Themen und Module ausgewiesen.

FACHBEIRAT
Die Konzeption und Durchführung der Zertifizierung wird von einem Fachbeirat begleitet. Dies umfasst die fachliche Begleitung und Umsetzung des Zertifizierungsprogramms, die Konzeption der Zertifikatsprüfungen sowie die qualitative Begutachtung und Entscheidung über anzuerkennende Ersatzleistungen. Der Fachbeirat setzt sich aus drei Verbandsvertretern des BCM sowie vier Vertretern des Hochschulwesens (themenspezifisch) zusammen.

PREISE
Die Teilnahme an der Prüfung der Erwerbsstufen I + II ist kostenpflichtig und beträgt für Mitglieder des BCM 390,- Euro und für Nicht-­Mitglieder 590,- Euro zzgl. MwSt. Für den Erhalt der Zertifizierung fällt für Nicht-Mitglieder eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 190,- Euro an. Für Mitglieder des BCM ist der Erhalt der Zertifizierung kostenfrei. Der Nachweis einer beruflichen Weiterbildung muss jedoch sowohl für Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder innerhalb des Zertifikatszeitraums von zwei Jahren erbracht werden.

>> Download Themen- und Modulkatalog

Mehr Informationen unter:
www.bvdcm.de/zertifizierungsprogramm
zertifizierung@bvdcm.de

 

 

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