Herausforderungen, Hürden und Lösungsansätze

LkSG –Wie sehen deutsche Unternehmen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt – ab Januar 2023 tritt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Kraft. Indirekt betroffen sind aber auch kleinere Unternehmen, die am Markt als Zulieferer oder Zwischenhändler auftreten. Kurzum: So gut wie jedes Unternehmen in Deutschland ist von diesem Gesetz, das vor allem den weltweiten Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung von Standards für den Umweltschutz garantieren sollen, in irgendeiner Weise betroffen. Aber was bedeutet das Gesetz für die Unternehmen? Wie gehen sie jetzt in der entscheidenden Vorbereitungs- und Umsetzungsphase mit den zahlreichen Anforderungen der Gesetzgeber um? Genau das wollte das Mannheimer Softwareunternehmen osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) herausfinden und hat dazu seit Februar 2022 rund 3.000 deutsche Unternehmen nach ihrer Einschätzung und Bewertung der mit dem LkSG verbundenen unternehmerischen Fragestellungen und Risiken befragt.

„Das BMZ will genau verstehen, wo die Herausforderungen für die Unternehmen liegen und welche Unterstützung sie konkret benötigen“, so Anosha Wahidi, Leiterin des Referats 120 (Grundsatzfragen Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten, Beauftragte für Nachhaltigkeitsstandards) vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. „Die Bundesregierung will Unternehmen aber nicht überfordern, sondern nur das verlangen, was sie auch tatsächlich leisten können. Wir wollen Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG unterstützen“, so Wahidi.

Branchenübergreifend kamen die Initiatoren der Umfrage zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der deutschen Unternehmen das LkSG positiv bewertet. Knapp Dreiviertel der Befragten (73 Prozent) sehen dabei in der Umsetzung des Gesetzes die Chance eines Reputationsgewinns für das eigene Unternehmen. 60 Prozent nennen primär die positiven Auswirkungen auf das Lieferantenmanagement und für 58 Prozent der Befragten spielt die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen die wichtigste Rolle. Investiert wird laut Angabe der Unternehmen dabei zurzeit am stärksten in IT-Systeme, rechtliche Beratungen zu Lieferantenverträgen und Trainings für Mitarbeiter.

Befragt wurden die Unternehmen darüber hinaus nach ihrer Risikoeinschätzung in Bezug auf das eigene Unternehmen und unmittelbare Lieferanten, nach einem bereits bestehenden oder geplanten Beschwerdemanagement, nach geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Verstöße, nach geplanten Formen der Berichterstattung, sowie nach einer Einschätzung zu geplanten Aufwänden und Budgets zur fortlaufenden Umsetzung des Lieferkettengesetzes.
Auch wenn einige Unternehmen bereits mitten in der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sind, muss beim Großteil der Betroffenen noch ein Bewusstsein bezüglich der hiermit verbundenen Herausforderungen geschaffen werden. Denn trotz der Erkenntnis, dass der Einsatz digitaler Technologien und damit die Automatisierung relevanter Lieferkettenprozesse für die Umsetzung des LkSG äußerst hilfreich sind, stehen Unternehmen in diesem Bereich über alle Branchen hinweg noch ganz am Anfang.

Weitere Verschärfung durch EU-Lieferketten-Richtlinie ab 2024 für ganz Europa

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird die Bundesregierung ab Januar 2023 Unternehmen gesetzlich verpflichten, Transparenz in ihre Lieferketten zu bringen und beispielsweise durch individuelle Risikoanalyse und umfangreiche Dokumentationspflichten, ihren Teil zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Einhaltung des Umweltschutzes entlang der Lieferkette beizutragen. Vor allem im Hinblick auf den bereits im Februar 2022 durch die EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer EU-Lieferketten-Richtlinie (EU-LkRL-E), sind bis 2024 auch auf europäischer Ebene weitere Verschärfungen in puncto Monitoring von Lieferketten zu erwarten. Unternehmen sind also – auch mit Blick auf eine ganz Europa betreffende erweiterte Gesetzgebung – schon heute aufgerufen, weitgreifende Maßnahmen zu planen und zu ergreifen.

——————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————-

LkSG-NETZWERKTAG am 20. September 2022 in Mannheim

Die Ergebnisse der noch bis Ende August 2022 laufenden Umfrage werden von osapiens in Zusammenarbeit mit dem BMZ am 20. September 2022 beim ‚LkSG-Netzwerktag‘ in Mannheim präsentiert. Darüber hinaus werden unter anderem Vorträge mit Best Practices, Podiumsdiskussionen und zahlreiche Workshops auch zu rechtlichen Fragen rund um das LkSG stattfinden. Interessierte Vertreter aus den Bereichen Compliance, Nachhaltigkeit, Einkauf und Logistik haben hier die Gelegenheit, Fachinformationen zu erhalten und sich mit Kollegen anderer Unternehmen und Branchen auszutauschen. Auch Vertreter des BMZ werden am 20. September vor Ort sein und für einen Austausch zur Verfügung stehen. Außerdem wird osapiens mögliche digitale Lösungsansätze aufzeigen, die den manuellen Aufwand zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Automatisierung, Workflows und künstlicher Intelligenz erheblich reduzieren. Eine detaillierte Agenda zum LkSG-Netzwerktag, die einen Überblick über die geplanten Vorträge, Präsentationen und Diskussionen gibt, ist über diesen Link einsehbar. Für Abonnenten des Magazins Compliance Manager ist die Veranstaltung kostenlos. Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung und wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, oder die Ergebnisse der Umfrage bereits vorab erhalten möchten, jederzeit gerne an lksg@osapiens.com.

Weitere Artikel