Was nach den Panama Papers kam

Politik

I. Maßnahmen der Politik

Auf schlagzeilenträchtige Enthüllungen reagiert die Politik häufig mit Aktionismus – so auch in diesem Fall. Finanzminister Schäuble stellte einen 10-Punkte-Plan vor, die Finanzminister der Länder setzten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein – und herausgekommen sind letztendlich verschiedene Initiativen, deren Zielsetzung eine gleichmäßige Besteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung sowie Geldwäsche ist. Gleichzeitig spielen Gleichbehandlungsüberlegungen und moralische Aspekte eine wichtige Rolle.

Nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene, ist eine Fülle von Maßnahmen ergangen. Zu nennen ist das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting), das schon länger diskutiert und nun beschleunigt vorangetrieben wurde. Deutschland hat dabei insbesondere innerhalb der EU eine gewisse Vorreiterrolle übernommen. International soll vor allem verstärkt zwischen Finanz- und Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet werden. OECD und EU setzen auch zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärkt auf Zusammenarbeit. Dazu werden Amtshilfe- und Auskunftsabkommen erweitert und Druck auf die noch nicht beigetretenen Staaten zur Mitwirkung ausgeübt. Der Kreis der Teilnehmer am internationalen automatischen Auskunftsabkommen hat sich seitdem weiter vergrößert.

Die deutsche Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordert die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Unternehmen sollen zudem weitere Mitwirkungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu Briefkastengesellschaften auferlegt werden (dies wird sicherlich mit erweiterten Ermittlungskompetenzen der Behörden in der Gesetzesumsetzung einhergehen) und Außenprüfungen sollen bei solchen Beziehungen anlasslos erfolgen dürfen. Wird gegen Mitteilungspflichten verstoßen, soll dies härter sanktioniert werden. Auch ein öffentlich einsehbares Transparenzregister wurde vorgeschlagen. Diese Bemühungen haben aber auch internationale Wurzeln und könnten OECD-weit auferlegt werden.

Laut einer neuen Richtlinie der Europäischen Union sollen international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro künftig auf ihren Webseiten offenlegen, in welchen Ländern sie wie viele Steuern zahlen. Dies hat Deutschland bereits am 20. Dezember 2016 gesetzlich verankert, allerdings nur als Meldepflicht den Finanzbehörden gegenüber. Weiterhin wurden neben weiteren Maßnahmen auf Grundlage der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie gesetzliche Regelungen gegen Manipulationen bei Registerkassen und zum Automatischen Informationsaustausch getroffen oder präzisiert.

II. Auswirkungen auf Compliance und Unternehmen

Insbesondere Banken und Versicherungen werden durch die neuen Geldwäschemaßnahmen berührt. Generell steigen aber für Unternehmen die Anforderungen, Geschäftspartner zu durchleuchten und Geldwäsche zu bekämpfen. Das für Unternehmen komplexe Gebiet der Compliance wird durch die anvisierten Maßnahmen noch schwieriger zu handhaben. Es ist davon auszugehen, dass Steuerbehörden verstärkt und besonders sensibilisiert bei der Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastengesellschaften im Ausland vorgehen. Zwar wurden unternehmerische Kontakte zu Briefkastenfirmen im Ausland auch vorher unter dem Aspekt der Korruption und Geldwäsche von den Steuerbehörden genau geprüft. Durch die jüngsten Erkenntnisse werden sicherlich die kritischen Nachprüfungen besonders im steuerlichen Bereich ausgeweitet. Zudem werden internationale Unternehmensstrukturen verstärkt untersucht und kritisch hinterfragt, insbesondere hinsichtlich der Transferpreise. Darüber hinaus wird vermehrt mit strafrechtlichen Ermittlungen im Bereich Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu rechnen sein. Bekanntlich sind von Ermittlungsbehörden später entdeckte Fehler der Unternehmen in der Prävention immer erkennbar gewesen und Grundlage für eine vorsätzliche Verurteilung. Im Nachhinein sind Sachverhalte nun einmal einfacher zu überblicken und zu beurteilen.

Die bereits in Deutschland diskutierte Umsetzung der Geldwäscherichtlinie dürfte Unternehmen vor eine kaum lösbare Aufgabe stellen. Dennoch ist damit zu rechnen, dass Verstöße hiergegen zunehmend schärfer sanktioniert werden.

III. Wie wird es weitergehen?

Vor 2018 ist nicht mit großen Neuigkeiten zu rechnen. Erst dann fangen in größerem Stil die automatischen Auskünfte über Bankdaten an. Auch die weiteren gesetzlichen Initiativen werden nun zunehmend umgesetzt und müssen dann noch in der Praxis angewendet werden. Ohne unmittelbaren Zugriff auf die der Presse vorliegenden Daten der Panama Papers wird es also nicht zu schnellen Erfolgen kommen.

Je mehr die nun forcierten Maßnahmen aber umgesetzt werden, desto enger wird das Überwachungsnetz. Der bürokratische Aufwand wird dadurch steigen und damit auch das Risiko, gegen eines der vielen Gesetze bei der Kontrolle von Geschäftspartnern zu verstoßen und damit einen Compliance-Verstoß zu begehen. Dies gilt insbesondere für die Geldwäscheproblematik. Die Kompliziertheit der Neuregelungen und die Schlagzahl, mit der gesetzliche Änderungen erfolgen, steigen.

Auch wenn die zuvor beschriebenen Maßnahmen geeignet sein können, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen, so werden die bürgerlichen Freiheitsrechte doch zunehmend mit Füßen getreten. Der Staat maßt sich an, alle kontrollieren zu können und übersieht, dass alles ohne Freiheit nichts wert ist. Zwar ist die Forderung nach Transparenz berechtigt und nachvollziehbar, es ist aber auch Aufgabe des Staates, die Freiheitsrechte der einzelnen Bürger zu schützen. Da nicht jede Gestaltungen um Briefkastenfirmen strafbar ist, muss man sich fragen, warum auch die Redlichen unter Generalverdacht stehen. Wenn jetzt Transparenz um jeden Preis gefordert und das Bankgeheimnis weitestgehend gelüftet wird, werden alle Bürger betroffen sein, nicht nur die „schwarzen Schafe“. Auch kann derzeit kein Staat die so gesammelten Daten vor fremden kriminellen Zugriffen schützen. Datendiebe kommen so zu wichtigen Daten, die ihnen auf dem Silbertablett serviert werden.

In jedem Fall wächst der Druck auf die Steueroasen wie Panama, den Auskunftsabkommen beizutreten und neben steuerlichen Daten auch Steuern pauschal einzubehalten und abzuführen. Ob sich letztlich wirklich jeder dieser Staaten auf eine Zusammenarbeit einlassen wird, ist aber eine andere Frage und bleibt abzuwarten.

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