Amazon unter Beobachtung

Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest

Damit fällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht. Amazon gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. Euro im Jahr 2021 zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Rund 32 Mrd. Euro entfallen hierbei allein auf den deutschen Markt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wird mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben. Neben der E-Commerce-Tätigkeit als Händler und Marktplatz gehören zu den Angeboten von Amazon an Endkunden auch digitale Inhalte (z.B. Filme, Serien oder Musik) im sog. Prime-Abonnement.
Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb verschafft dem Unternehmen eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet. Zunächst hat das Unternehmen durch die unter amazon.de betriebene Handelsplattform eine zentrale strategische Position im deutschen Online Einzelhandel. Bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland verfügt Amazon über einen umsatzbezogenen Marktanteil von über 70 Prozent und ist damit nach Auffassung des Bundeskartellamtes marktbeherrschend. Die enorme Bedeutung der Amazon-Handelsplattform wird durch die eigene Einzelhandelstätigkeit auf der Plattform sogar noch verstärkt. Damit einher geht eine Regelsetzungsmacht, die erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit und den Geschäftserfolg anderer Unternehmen eröffnet. Das bedeutet, Amazon kann den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen.
Sein breites Portfolio an Geschäftstätigkeiten hat Amazon zu einem stark integrierten digitalen Ökosystem verbunden, das dazu beiträgt, Nutzergruppen im Ökosystem zu halten. Eine besondere Rolle spielt dabei das Prime Abonnement, mit dem Endkunden neben einer versandkostenfreien Lieferung vielfältige weitere Dienstleistungen angeboten werden. Weltweit verfügen mehr als 200 Mio. registrierte Nutzerinnen und Nutzer über ein kostenpflichtiges Prime Abonnement. Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Amazon in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB. Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

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