Es geschah in einem wunderschönen, grünen Land, nennen wir es Deutschland. In diesem Land gab es mal ein Unternehmen namens Teldafax. Ob nun der Geschäftszweck dieser Organisation von Anfang an Betrug war oder ob die Sicherungen des gesamten Vorstands später durchgebrannt waren, so dass einige ihrer Handlungen im StGB erwähnt werden – da können wir nur Vermutungen anstellen. Jedenfalls stand im Handelsregister wohl „Stromanbieter“. Tatsächlich war Teldafax als Billigstromanbieter bekannt. Um diesem Ruf gerecht zu werden, hat die Geschäftsführung einen sehr „ausgeklügelten“ Plan verfolgt: sie kaufte den Strom teurer ein, als sie ihn an die Verbraucher weiter verkaufte. Ein sehr „intelligenter“ Schachzug, oder?
Vielleicht können meine Märchenleser sich noch an den ehemaligen Finanz- und Börsenmakler Bernhard L. Madoff und sein Schneeballsystem erinnern? So was Ähnliches hat dann Teldafax als Ausweg für sich ebenfalls entdeckt: Zahlungsunfähig war das Unternehmen schon 2009, aber dank der Vorkasse der neuen Kunden existierte Teldafax noch bis 2011. Angeblich hat der damalige Teldafax-CFO, Alireza Assadi, versucht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Er wurde aber, weil seine pessimistische Sicht der Dinge im Vorstand als irgendwie störend empfunden wurde, kurzerhand rausgeschmissen. Wer also nicht auch in ausweglosen Zeiten eine Aufbruchsstimmung verbreiten und nach kreativen Lösungen suchen kann, ist eben ungeeignet.
Aber fahren wir fort: Seit 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Tatvorwurfs des Bankrotts. Mühevoll wurde nachgewiesen, wie schon 2008 erste Warnschreiben über die Zahlungsrückstände von Teldafax bei der Bundesnetzagentur eingingen, dass das Unternehmen 2009 mit 18 Millionen Euro an Stromsteuern verschuldet war. Die Wirtschaftsprüfer von BDO sollen im Gutachten das Unternehmen für „hochgradig gefährdet“ eingestuft haben. Die Vorstände Klaus Bath und Gernot Koch schrieben sogar selbst im selben Jahr an den Aufsichtsrat Michael Josten, dass Teldafax eigentlich bald einen Insolvenzantrag stellen müsste, machten aber trotzdem weiter und tolle Werbung. Kunden kamen und bezahlten auf Vorkasse. Die Staatsanwaltschaft forderte dementsprechend fünf Jahre Haft für die Verantwortlichen von Teldafax. Es gab sogar schon erste Geständnisse…
Wie man sieht, es lief alles gut… bis die Richterschaft eines trüben Novembermorgens anno 2015 in ihre ärmliche Amtsstube kam und allen Beteiligten einen fast schon obszönen Vorschlag machte à la „Wisst Ihr was, Freunde, ja, die Indizien sind erdrückend. War eben nicht nett von der Teldafax-Geschäftsführung, 750.000 Kunden zu prellen. Aber was soll’s, Schwamm drüber. Die Staatsanwaltschaft soll die Anklage fallen lassen, und die Angeklagten bekommen dafür Bewährungsstrafen. Ist doch ein toller Vorschlag, findet Ihr nicht?! Lasst uns jetzt alle zusammen ‚Zum Knecht Ruprecht‘ gehen und einen Senfrostbraten mit Altbier auf unsere Freundschaft einnehmen!“ Die gesamte Staatsanwaltschaft fiel vom Stuhl in Ohnmacht. Die Teldafax-Geschäftsführung hat nachgegrübelt, wer aus ihren Reihen wohl die Richterschaft geschmiert hat. Die Verteidiger fanden es schade, dass sie – wo sie sich doch besonders schick angezogen und ein paar Posen einstudiert hatten – nicht zeigen konnten, was für talentierte Strafverteidiger sie doch sind. Kurzum, alle saßen (oder lagen am Boden zerstört) da und dachten so Ihres. Als erster fand wohl der Verteidiger, Norbert Gatzweiler, aus dem verdatterten Dasein heraus. Er sagte diplomatisch und wie ein echter Christ: „Wir waren über die Milde des Vorschlags überrascht. Diese Strafkammer arbeitet fair und transparent. Es läuft so, wie man sich das als Verteidiger wünscht.“ Na klar, der Traum aller Strafverteidiger – je weniger der Richter eine Ahnung hat, umso besser die Leistung als Verteidiger.
Während die Staatsanwaltschaft noch sichtlich mitgenommen so was wie „na gut, dann halt eine Einigung“ lallte, machte die ehemalige Teldafax-Geschäftsführung etwas für sie sehr Charakteristisches: Alle drei Ex-Vorstände lehnten dieses Geschenk des Himmels ab, jetzt wollen sie einen Freispruch erreichen! An diese Stelle muss noch eine Anmerkung hin: Die Ex-Manager der Ebene unterhalb von Vorstand bei Teldafax waren da schon längst rechtskräftig wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung verurteilt.
Die Ironie der Geschichte ist aber, dass nun ausgerechnet der Ex-CFO, Alireza Assadi, von den Strafverteidigern der Ex-Vorstände wegen Falschaussage angezeigt wurde, er soll sich „in einigen Randaspekten seiner Aussage möglicherweise falsch geäußert haben.“ Herr Assadi wird in den Medien mit folgender Aussage zitiert: „Ich habe gesagt, was ich weiß. Ich weiß nicht mehr, ob die Wahrheit in diesem Verfahren eigentlich noch eine Rolle spielt.“
Meine lieben Leser dieser Bösenachtgeschichte, Sie glauben, das ist ein Einzelfall? Dann hören Sie noch eine weitere aktuelle Geschichte:
Es lebten einmal besonders unternehmenslustige Großlaborbetreiber und Eheleute Bernd und Gabriele Schottdorf. Das Geschäftsverhalten des Ehepaars hat immer wieder die Justitia beschäftigt, unter anderem gab es einen Strafbefehl wegen Vorteilsgabe an einen Augsburger Staatsanwalt… Auch sonst war das Ehepaar in bestimmten bayerischen Kreisen, besonders in den Politik- und Justizkreisen, als durchaus spendabel bekannt.
In unserem Fall ging es darum, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Schottdorfs eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben hat. Sie hätten mit ihrer Firma Syscomp in den Jahren 2004 bis 2007 Laborleistungen im Wert von rund 79 Millionen Euro abgerechnet und dabei die gesetzlichen Krankenversicherungen um 12,8 Millionen Euro betrogen. Dazu haben sie in fünf Bundesländern Speziallabore gegründet, die gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (sind für die Honorarverteilung zuständig) als selbstständige Unternehmen aufgetreten waren. So wurde der gesetzlich vorgeschriebene Rabatt auf Laborleistungen ausgehebelt und das volle Honorar einkassiert. Tatsächlich sind die Labore aber abhängige Unternehmen gewesen. Syscom konnte sogar auf ihre Geschäftskonten zugreifen.
Das Strafverfahren ist am Ende so ausgegangen: Das Landgericht Augsburg sprach die Großlaborbetreiber, die Eheleute Schottdorf vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs frei. Die Urteilsbegründung ist bestechend einfach: Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser verwies auf eine „rechtlich unübersichtliche“ Lage. „Damals war niemand mit dem hochkomplexen Abrechnungswesen vertraut“, so die Richterin. Wir lernen daraus für unsere Compliance-Schulungen folgendes: wenn man in einer unübersichtlichen Lage (oder einem Graubereich) als einziger den Überblick hat und die Situation ausnutzt, dann wird man nicht bestraft. Denn der Rest, einschließlich der Richterin, hatte ja keine Ahnung. Vorausgesetzt natürlich, man schafft es konstant, glaubwürdig die Rolle eines Unwissenden zu spielen.
Wer noch mehr wirtschaftshistorisch relevante Beispiele zu Schulungszwecken braucht, der möge in die Ausgabe 3 des Compliance Managers aus dem Jahre 2015 einen Blick werfen. Die Märchenerzählerin hat dort in einem Special „Power, Corruption & Lies. Wie es den Vorständen vor Gerichten ergeht“ eine illustre Sammlung an kuriosen Urteilssprüchen präsentiert.
Hätten exakt diese Fälle zum Beispiel in Russland oder irgendwo in Lateinamerika stattgefunden, dann hätte die rechtsgelehrte Öffentlichkeit mit dem Kopf geschüttelt und gesagt, von solchen Ländern sei ja auch nichts anders zu erwarten gewesen. Nun meine lieben Märchenleser, dies alles und noch viel mehr hat aber im deutschen Lande stattgefunden. Welche Schlüsse Sie daraus ziehen, überlässt die Märchenerzählerin Ihnen. Denken Sie nur das nächste Mal daran, dass Sie als Compliance Officer nicht mit derselben Milde der Justiz rechnen dürfen. Ihre Vorstände schon.