Ausgabe: 35 | 2023

MACHEN! Von der Theorie zur Praxis

Liebe Leserinnen und Leser,

der Sommer ist da- und wie! Jemand schon in ein Sommerloch geraten? Wohl eher nicht.
Außer einer Löwin, die eine Ente war, da sie nun doch ein Wildschwein ist, gibt es eigentlich hinreichend relevante Meldungen. Den Überblick zu behalten, ist gerade eigentlich gar nicht mal leicht. Man muss schon Projektmanager, Newsroom und Industrieexpertin zur gleichen Zeit sein.

Die vorliegende Ausgabe unseres Magazins, will dabei helfen, die Themen noch einmal zu sortieren. Aber vor allem möchte die Ausgabe Denkanstöße liefern, wie große Themen in die alltägliche Arbeit integriert werden können und vor allem langfristig und erfolgreich umgesetzt werden. Ideen und Vorhaben gibt es ja immer viele, aber die Konzentration auf eine erfolgreiche Umsetzung, fällt allzu oft schwer.

Vor drei Wochen ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz setzt nun
-eine doch schon recht lange bestehende- EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Zu Beginn des Jahres trat das LkSG in Kraft. In Deutschland hatte sich die alte Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag schon 2018 verpflichtet, unternehmerische Sorgfaltspflichten per Gesetz festzulegen. Dieser Passus im Koalitionsvertrag geht auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 zurück. Der Aktionsplan ist wiederum ein Umsetzungsversuch der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011.

Wir sehen: eine Abfolge von Ideen, Vorhaben und Umsetzungsempfehlungen. Ich will hier aber keine Zahlen und Direktiven aneinanderreihen und gewiss auch keine Regulierung tadeln. Vor allem, wo diese Reformen längst bitter notwendig gewesen wären, in einer schon seit Jahrzenten globalisierten Wirtschaftswelt, die oft Interesse an kurzfristigen Gewinnen, aber leider zu selten am langfristigen Gemeinwohl zeigt. Worauf ich hinauswill, ist folgendes: Die Formulierung von Anforderungen und Vorhaben und ihre letztendliche Umsetzung  -wie oben beschrieben- ist so etwas wie ein Kunsthandwerk: es richtig zu können, erfordert entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten. Compliance-Verantwortliche sind auch Gestalter der Umsetzung der Ideen und (Gesetzes-) Vorhaben Dritter. Sie sind hier keineswegs unbeteiligt, stehen aber vor der Herausforderung der nachhaltigen Umsetzung.

Im Entrepreneurship ist die Umsetzung einer Geschäftsidee (StarUp-Sprech: Execution) eine der größten Problemstellungen. Hier trennt sich in der Start-Up-Welt oftmals die Spreu vom Weizen, denn nur wenige junge Unternehmen schaffen es Ihre Idee erfolgreich in ein Organisationsdesign und ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu übersetzen. Am besten gelingt das natürlich mit professionellen und motivierten Mitarbeitenden, aber auch mit den richtigen Sparringspartnern. Das können Investorinnen oder erfahrene Coaches, aber auch einfach Freundinnen und Freunde, oder Menschen mit den gleichen Erfahrungen und Interessen sein.

Hier lässt sich gedanklich viel auf erfolgreiches und nachhaltiges Compliance Management übertragen. Wie kann die umfassende Umsetzung von Compliance in ergebnisorientiertes Handeln gelingen? Den Kern eines Konzeptes im Auge zu behalten, ihn mit Gesetzesänderungen und unternehmensinternen Zielen kompatibel zu machen, das muss Compliance bieten. Wir haben dieses Heft dem Gedanken der Umsetzung gewidmet und „TUEN“ dies anhand der oben genannten Gesetzesvorhaben. Somit haben wir Artikel zu den Chancen und Herausforderungen beim HinSchG und zum LkSG ausgewählt. In einem Interview gewährt uns ein DAX 40 Konzern Einblicke in die Gestaltung seines Transformationsprozesses.

Es soll ja nicht nur gedacht, sondern tatsächlich gemacht werden. Für mehr „MACHEN“ im Compliance Management, veranstaltet der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) und dieses programmatische, aber auch pragmatische Magazin den Bundeskongress zum Thema: „Machen! – Was Compliance jetzt tun muss“. Ich würde mich freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen! Aber erstmal viel Spaß beim Umsetzen meiner Leseempfehlungen!

Herzlichst Ihr Frederik Nyga

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