Ausgabe: 07 | 2016

ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SEHST

Es ist soweit: Das hier ist die erste Ausgabe des Compliance Managers als E-Book. So wird es ab jetzt dreimal im Jahr aussehen. Nur die vierte Ausgabe wird gedruckt erscheinen. Wir haben uns entschieden, dass diese gedruckte Ausgabe nach unserem Bundeskongress im November herauskommt. Diese Änderungen wurden schon länger angekündigt und ich habe von vielen meinen Lesern Rückmeldungen bekommen, dass sie davon nicht unbedingt begeistert sind. Um ehrlich zu sein, ich bin es auch nicht. Aber die freie Marktwirtschaft funktioniert nun einmal nach den bekannten ökonomischen Prinzipien. Insofern unterscheiden wir uns an dieser Stelle nicht von dem finanziellen Funktionieren einer Compliance-Abteilung.

In dieser Ausgabe ging es mir darum, Ihnen eine weitere Fremdsicht auf die Compliance Management Systeme der deutschen Unternehmen zu bieten. Die Wirtschaftsprüfer prüfen seit 2011 nach dem Standard IDW PS 980 die Compliance Management Systeme. Fünf Jahre ist zwar nicht eine übermäßig große Zeitspanne, aber Zeit genug, um einen gewissen Überblick über die Corporate Compliance-Landschaft Deutschlands zu bekommen. In der Titelstory geht es also darum, welchen Blick die Wirtschaftsprüfer darüber haben, wo sie die häufigsten Schwachstellen sehen, wo es ihrer Meinung nach mit der Compliance hingehen soll. Und ganz nebenbei machen wir eine Entdeckung, dass der IDW PS 980 immer noch von einigen Unternehmen missverstanden wird.

Und natürlich können wir derzeit an einem bestimmten Thema nicht vorbei – die Haftung der Compliance-Verantwortlichen. Was hier der Anlass war, weiß auch jeder: Dr. Thomas Kremer, ehemals General Counsel und Chief Compliance Officer bei ThyssenKrupp und heute Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom, wird von der Staatsanwaltschaft in Bremen als Beschuldigter in einem Korruptionsfall ins Visier genommen. Der Fall hat wohl jeden in der Zunft „überrascht“, mich auch. Wer will schon dafür verantwortlich gemacht werden, dass irgendjemandem unter den Hunderttausenden von Mitarbeitern in den Kopf kommt, mit Geldzahlungen dem Geschäft nachzuhelfen? Wenn jemand eine strafbare Handlung machen will, dann macht er es einfach. Da hilft weder StGB noch CMS. Warum soll dann ausgerechnet ein ehemaliger Chief Compliance Officer dafür garantieren? Es geht also um die Grenzen der Verantwortung eines Chief Compliance Officers. Davon handelt unsere Bösenachtgeschichte

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und bin Ihnen für Ihr Feedback sehr dankbar!

 

Ihre
Irina Jäkel
Editor in Chief