Ausgabe: 27 | 2021

HÖR AUF MICH, ICH BIN DEIN BETRIEBSRAT!

Schon seit Jahren wollte ich für Sie eine Titelstory schreiben, die über die Betriebsräte geht. Natürlich nicht über die Geschichte der Arbeiterbewegung in Deutschland … Nein. Vielmehr wollte ich schon immer wissen, wie die Betriebsräte eigentlich zu Compliance und zu Compliance Managern stehen. Was denken sie so über Ihre Arbeit? Ich wollte auch verstehen, warum es zu so viel Ablehnung und Missverständnissen zwischen Compliance und Arbeitnehmervertretern kommt. Mag sein, dass viele von Ihnen der Meinung sind, die Sache liege doch ohnehin klar auf der Hand.

Nun ist die Zeit für so eine Betriebsrat-Titelstory gekommen. Mich hat es bei den Recherchen zwar nicht überrascht, dass es im Verhältnis Compliance & Betriebsrat ein Frontendenken gibt: Compliance steht auf der Seite der Geschäftsführung, Betriebsräte stehen auf der Seite der Arbeitnehmer. Aber die Intensität des Frontendenkens war dann doch überraschend. Das bedeutet also für unsere Seite, um im Kriegsjargon zu bleiben, dass wir erst einmal an diesem Frontendenken arbeiten müssen. Zumindest sollten wir versuchen, dieses etwas zu mildern. Ich wüsste nicht, wie man sonst überhaupt zu konstruktiven Gesprächen mit den Betriebsräten gelangen sollte. Und da gehört es dazu, dass die Compliance Manager an ihrem Auftreten noch etwas arbeiten sollten.

Warum vertrete ich hier die Auffassung, dass die Compliance Manager überhaupt daran arbeiten sollten, mit den Betriebsräten zu einem konstruktiven Umgang zu gelangen? Weil ich finde, dass es für Sie und für die Sache der Compliance von Vorteil wäre. Wenn es darum geht, die Themen der Compliance effektiv im Unternehmen zu verbreiten und Verständnis und Akzeptanz dafür zu finden, dann wäre der Betriebsrat der optimale Unterstützer und Multiplikator.

Zum anderen fand ich die Sichtweisen und die Kritikpunkte, die die Betriebsräte in Gesprächen vorbrachten, gar nicht mal so abwegig. Wir könnten doch diese gut für unsere reflexive Weiterentwicklung nutzen. Oder? Wie die Betriebsräte die Compliance-Dinge und Ihre Arbeit so sehen – dazu lesen Sie bitte die Titelstory.

Ihre Aufmerksamkeit möchte ich noch auf unser Special zum Hinweisgeberschutz lenken. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ja vorläufig gescheitert. Allerdings wird ab Dezember 2021 die entsprechende EU-Richtlinie für Deutschland verbindlich. Das bedeutet, dass die Compliance Manager derzeit einiges in ihren Unternehmen umzusetzen haben, wenn sie es bisher noch nicht geschafft haben. An was Sie alles denken müssen? – Lesen Sie bitte dazu das Interview mit Dr. Gisa Ortwein und Dr. Jan Ehling auf Seite 18.

Und last but not least: Unser Bundeskongress Compliance 2021 wird am 27. und 28. Oktober 2021 im Hotel Ellington, Berlin, und in digitaler Form stattfinden. Ich hoffe sehr, Sie alle persönlich wieder zu treffen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen jetzt eine interessante Lektüre und spätestens im Oktober interessante menschliche Kontakte!

Ihre
Irina Jäkel
Editor in Chief