Liebe Leserinnen und Leser,
es sah zuletzt nach Entspannung aus: Berichtspflichten fallen weg, die CSDDD kommt später und gilt für weniger Unternehmen. Wer sich in der Menschenrechts-Compliance gerade etwas zurücklehnen wollte, hatte dafür also gute Argumente. Leider hat die Sache einen Schönheitsfehler: Die EU-Zwangsarbeitsverordnung macht bei dieser Entlastungsrunde nicht mit. Ab Dezember 2027 dürfen Produkte aus Zwangsarbeit in der EU weder verkauft noch exportiert werden – ohne Schwellenwerte und ohne Rücksicht auf die Unternehmensgröße.
Genau dort setzt unser Titelthema Menschenrechte an. Wir zeigen, warum die Forced Labour Regulation mit einer anderen Logik arbeitet als LkSG, CSDDD oder CSRD, warum wirksame Abhilfe mehr sein kann als der schnelle Rückzug aus einer Geschäftsbeziehung und wie KI die Risikoanalyse unterstützen kann, ohne das Audit zu ersetzen.
Auch darüber hinaus bleibt es anspruchsvoll: Jana Puglierin spricht über Europas geopolitische Verwundbarkeit, weitere Beiträge beschäftigen sich mit DORA, EUDI-Wallet, KI-gestützter Compliance und Vorstandshaftung.
Viel Freude bei der Lektüre!
