Whistleblowing – Fluch und Segen von Hinweisgeber-Systemen

Aufklärung

UBS Whistleblower

US IRS Whistleblowing
http://www.irs.gov/uac/Whistle
blower—Informant-Award

US Internal Revenue Code
(IRC) 7623(b)

 

Große Bekanntheit erlangte Whistleblowing zuletzt durch den aktuellen Fall von Bradley Birkenfeld, einem ehemaligen US-Mitarbeiter der Schweizer Großbank UBS. Für dessen Beteiligung an Steuerhinterziehungen verbüßte  er nicht nur bis August 2012 eine zweijährige Haftstrafe; sondern erhielt auch im September 2012 eine Prämie von 104 MUSD, da er 2007 die Missstände im Unternehmen an die US-Steuerbehörde Inland Revenue Service (IRS) gemeldet hatte und so deren Aufklärung wesentlich vorantrieb. Im Ergebnis verhängte das US Justizministerium eine Geldstrafe von 780 MUSD gegen UBS. IRS lobt auf seiner mehrsprachigen Internet-Homepage generell einen Informant Award aus. Diese Prämie kann zwischen 15% und 30% vereinnahmter Bußen oder Geldstrafen betragen – ganz explizit ohne jede Dollar-Obergrenze.

US Sarbanes-Oxley Act 
Section 302
Section 806

 

Doch Whistleblowing ist in Deutschland schon seit nunmehr 10 Jahren ein bekanntes Konzept, führte doch der US Sarbanes-Oxley-Act (SOX) bereits 2002 die Verpflichtung für SOX-unterworfene internationale Unternehmen ein, eine vertrauliche und anonyme Meldemöglichkeit für Hinweise zu fragwürdigen Bilanzierungsmethoden einzurichten. Zusätzlich wurde der Schutz anonymer Hinweisgeber vorgeschrieben. Infolgedessen mussten deutsche Dax30 Konzerne mit damaliger US-Börsennotierung wie Siemens oder Infineon Whistleblowing-Hotlines einrichten.

US Dodd-Frank
 Wall Street Reform 
and Consumer 
Protection Act 
12 USC 5301

US SEC 17 CFR Parts 240 and
249 [Release No. 34-64545; File No. S7-33-10] RIN 3235-AK78

 

 

Als eine Reaktion auf die internationale Kapitalmarktkrise im Herbst  2008 wurde in den USA der “Dodd-Frank Act” am 21.07.2010 als Bundesgesetz erlassen. Die US-Börsenaufsichtsbehörde Security and Exchange Commission (SEC) kündigte am 25.05.2011 die Einführung erweiterter Regelungen zu Hinweisgebern an. Dieses “Whistleblower Programm” des Dodd-Frank Act  schärft die bereits seit langem existierenden US-Regulierungen zu Hinweisgebern  z.B. im Verein mit Sect. 302 SOX. Besondere Aufmerksamkeit verdient hierbei das spezielle “Bounty-Program” mit lukrativen Anreizen für Hinweisgeber. Falls eine Information konkret zu einer Buße über 1 MUSD geführt hat, ist von nun an die SEC verpflichtet, dem Hinweisgeber eine Belohnung von 10 % bis 30 % der verhängten Geldbuße auszureichen. Informationen in diesem Sinne können sich unter anderem auf Insider Handel, Bilanzmanipulation oder Korruption im Ausland beziehen. Zusätzlich wurde der Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltung nochmals verbessert. Die gesteigerte Herausforderung eines Whistleblowing „unlimited”  kann sich auch aus der erhöhten extraterritorialen Reichweite der bereits bestehenden SOX-Regeln auch für und gegen nicht-US-börsennotierte Tochterunternehmen solcher Firmen ergeben, die selbst einer SEC-Regulierung unterliegen. SEC Vorsitzende Mary Shapiro bezeichnete mithin in einer offiziellen Stellungnahme vom 21.08.2012 das SEC Programm als einen vollen Erfolg dank hoch-qualitativer Hinweise – bis zu 8 Meldungen täglich; seit August 2011 insgesamt 2820 Hinweise.

Bundeskartellamt Hinweisgeber-
Hotline  
http://www.bundeskartellamt.de/ 
wDeutsch/Kartellverbot/Hinweise_auf Kartellrechtsverstoesse.ph

 

Das Bundeskartellamt hat hierzulande zum 01.06.2012 ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen auf Kartellverstöße freigeschaltet. Ersten Auswertungen der Behörde zufolge sind missbräuchliche Meldungen bisher nicht ersichtlich. Vielmehr haben die eingegangenen Hinweise dazu beigetragen, dass ein Verfahren eingeleitet und bereits laufende Verfahren mit zusätzlichen Informationen unterstützt werden konnten.

Verordnungsentwurf der EU Kommission zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten

 

 

Ende Oktober 2012 wurden schließlich die Pläne der EU Kommission bekannt, EU-weit Vorschriften zu fördern, welche finanzielle Anreize für Hinweisgeber daran knüpfen, dass Informationen neu sind und zur Verhängung einer Verwaltungsmaßnahme oder einer verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktion führen. Der entsprechende Verordnungsentwurf bezieht sich auch auf Verstöße wie die Manipulation des Interbankenzinses Libor, die derzeit zu Ermittlungen in den USA und Großbritannien gegen rund 16 Großbanken führten, darunter auch die Deutsche Bank.

Whistleblowing mit oder ohne finanziellen Anreizen?

 

 

Ohne an dieser Stelle auf spezifische Probleme wie die Abstimmung Unternehmens-interner Hinweisgeber-Systeme mit geltendem Arbeits- und Datenschutzrecht eingehen zu können muss der in der Wirtschaft sehr kontrovers diskutierte EU Vorstoß differenziert betrachtet werden. Zu unterscheiden ist das grundsätzliche Konzept des Whistleblowing als inzwischen typischen, integralem Bestandteil von Compliance Management Systemen (CMS) von der finanziellen Belohnungskomponente für anonyme Hinweisgeber. 

51 % aller US Insider-Delikte aufgedeckt durch Whistleblowing

 

 

Die oftmals äußerst schwierige forensische Nachweisbarkeit typischer Wirtschaftsdelikte wie Betrug, Bestechung oder wettbewerbswidriger Absprachen zeigt deutlich die Notwendigkeit zusätzlicher Erkenntnisquellen und Entdeckungsmöglichkeiten auf. Der US Kongress beispielsweise schätzt, dass mehr als die Hälfte aller Insiderhandelsverstöße nur durch Whistleblowing aufgedeckt werden konnten. Insofern erübrigt sich auch die Diskussion, ob Hinweisgeber Denunzianten; Verräter oder Spitzel sind. Bei – zumal: üppigen – Prämien für Whistleblower muss allerdings eine gesunde Skepsis angebracht sein. Generell sollte jeder Mitarbeiter ein großes Interesse daran haben, Schwachstellen im eigenen Unternehmen möglichst frühzeitig aufzudecken und Schaden von ihm abzuwenden – auch ohne zusätzliche Belohnung.

Parallelität oder Konkurrenz Unternehmens-interner Hinweisgeber-systeme mit behördlichen Whistleblowing Hotlines?

 

Für Unternehmen bedeuten die aktuellen Entwicklungen zum Thema Whistleblowing in den USA und in Europa, dass sie weiterhin ihre Compliance Bemühungen intensivieren müssen. Nur ein robustes Compliance Management System, das neben Richtlinien, Schulungen und Kontrollinstrumenten auch über Ombudsleute und Hinweisgeber-Systeme verfügt, schöpft alle Möglichkeiten zur idealen Compliance-Risiko-Prävention aus. Und im Ernstfall werden auch all diejenigen Unternehmen besonders unter Argumentationsdruck geraten, deren Mitarbeiter überhaupt keine oder nur ungenügende interne Meldemöglichkeiten hatten und deswegen gleich zu den neuen bzw. angekündigten staatlichen Hotlines greifen mussten.

 

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