Weitgehend unkontrollierbar

Briefing Türkei

Turkey’s level of enforcement of its foreign bribery laws is considerably low. The Working Group is therefore concerned that Turkey is insufficiently proactive in its enforcement efforts”, heißt es in dem zuletzt im Oktober 2014 von der OECD Working Group on Bribery vorgelegten Bericht zur Phase drei der Durchsetzung der OECD Anti-Korruptions-Konvention. Deswegen gab es von der Arbeitsgruppe ein paar Hausaufgaben, die die Türkei nun machen muss. Darunter auch die Schaffung eines besseren Schutzes für Whistleblower, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, bessere Ausstattung der Organe der Rechtsdurchsetzung mit den erforderlichen Ressourcen und die Unabhängigkeit der Staatsanwälte.

Als ob das alleine nicht schon reichen würde, kommt noch dazu, dass türkische Unternehmen geopolitisch ausgerechnet von Geschäftspartnern aus Ländern umgeben sind, die nach dem Corruption Perception Index zu den korruptesten der Welt zählen. So liegt zum Beispiel die Türkei in Nachbarschaft zu Syrien (Platz 159 von 175), Aserbaidschan (Platz 126), Iran und Russland (beide auf Platz 136) oder Irak (Platz 170) und Turkmenistan (Platz 169). Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die türkische Unternehmenslandschaft stark geprägt von kleineren und mittleren Unternehmen (SME) ist. Gemäß einer Statistik aus dem Jahr 2013 des Türkischen Statistischen Amtes ist der Anteil solcher kleineren und mittleren Unternehmen an der Gesamtzahl der Unternehmen in der Türkei 99,9 Prozent. Und gerade diese Unternehmen stellen fast 60 Prozent aller türkischen Exporte her.

Es geht nach unten

Im aktuellen Corruption Perception Index 2014 der Transparency International (TI) hat Türkei fünf Punkte verloren und ist somit auf den Rang 64 (von 175) abgerutscht. Und im Global Corruption Barrometer für 2013, der ebenfalls von TI herausgegeben wird, ist zu lesen, dass 38 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass in den letzten beiden Jahren der Level für Korruption erheblich angestiegen ist. 13 Prozent geben zu, an die Richter Schmiergelder gezahlt zu haben. Die Hälfte der Befragten sagte, dass die Korruption im öffentlichen Sektor ein ernstes Problem sei. Auch schätzen ebenfalls 50 Prozent der Befragten die türkische Wirtschaftswelt als korrupt bis extrem korrupt ein (in Russland sind es 57 Prozent), und 43 Prozent teilen diese Meinung hinsichtlich des türkischen Justizsystems (in Russland sind es sogar 84 Prozent). Diese Daten beruhen auf der Wahrnehmung der Menschen im Land, aber dennoch ist damit schon der Kern des Problems umrissen.

Dabei weiß die Türkei, dass sie gegen die Korruption etwas entschiedener vorgehen muss. Druck dazu wird alleine schon durch die EU ausgeübt. „Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der Türkei zur Europäischen Union hat es viele Neuerungen in der türkischen Rechtsprechung gegeben. Im Zuge der Anpassung an die EU-Rechtsnormen wurden zahlreiche Gesetze geändert, angepasst und verabschiedet“, sagt Prof. Dr. Metin Sagmanlı, Wirtschaftsprüfer und Niederlassungsleiter von Roedl & Partner in Istanbul.

Abgerutscht ist Türkei auch im Doing-Business-Ranking 2015 der Weltbank um vier Punkte nach hinten auf Platz 55 (von 189), wobei der Bericht die größeren Probleme wohl in den Verfahren für Baugenehmigungen, dem grenzübergreifenden Handelsverkehr und dem Insolvenzrecht sieht. Soweit die Zahlen, doch was passiert tatsächlich derzeit in der Türkei?

An allen Fronten

Im Juni 2015 wurde ein neues Parlament gewählt. Brisanz bekam das Ganze dadurch, dass Türkei derzeit in einem innerpolitischen Streit steht. Es geht um Korruption, Nepotismus, präsidentielles Regierungssystem und den Staatschef Recep Tayyip Erdogan. „Aufgrund der starken Bindung der Wirtschaft mit dem Staat beziehungsweise Regierungsapparat in der Türkei, können solche Machtkämpfe störende, verängstigende oder gar lähmende Auswirkungen für Unternehmen entwickeln“, sagt Dr. Harun Kılıç, Chef der Rechtsanwaltskanzlei Kilic & Partners in Istanbul, die auch Mitglied der Deutschen Außenhandelskammer (AHK) in der Türkei ist.

Doch auch die Außenpolitik hat zum Teil negative Auswirkungen auf die Wirtschaft Türkeis. „Außenpolitisch bereiten die IS-Miliz, der Konflikt in Syrien und die Situation im Irak große Probleme. Beim Exportgeschäft mit dem Mittleren Osten hat die Türkei ziemliche Verluste hinnehmen müssen, welche die Unternehmen und die Handelsbilanz der Türkei negativ beeinflusst haben“, sagt Prof. Dr. Metin Sagmanlı.

Natürlich hinterlassen die Sanktionen gegen Russland, einem wichtigen Handelspartner der Türkei, gewisse Spuren. „Durch die damit verbundene finanzielle Abwertung des Rubels und Lähmung der Kaufkraft hat sich dies negativ auf viele türkische Unternehmen, die den russischen und angrenzenden Raum als Absatzmarkt für sich gewonnen hatten, ausgewirkt. Gemäß den aktuellen Angaben des türkischen Amtes für Statistiken ging der Exportvolumen in USD im ersten Quartal 2015 um durchschnittlich 7 Prozent zurück“, berichtet Dr. Harun Kılıç.

Die Türkei ist daher zur Zeit sehr auf private Investitionen, insbesondere auf die ausländischen Direktinvestitionen, angewiesen. „Dementsprechend gestaltet die Regierung die juristischen Rahmenbedingungen, die solche Investitionen attraktiv, einfach und rentabel gestaltet sollen. Die Regierung erlässt, verlängert oder überarbeitet in letzter Zeit recht fleißig bestehende gesetzliche Regelungen und Verordnungen, die bestimmte private Investitionen mit Subventionen fördert. Dazu gehört zum Beispiel der Geldzuschuss oder Befreiung von bestimmten Steuern“, so Dr. Harun Kılıç. Primär sollen im Jahr 2015 die Industriezweige Energie sowie Forschung und Entwicklung gezielt gefördert werden.

Das Problem liegt woanders

Doch das eigentliche Hindernis bei der Bekämpfung der Korruption liegt nicht so sehr in den fehlenden und mangelhaften Regelungen. Im Gegenteil, die Wirtschaft ist in der Türkei sogar überreguliert. Sondern der Kern des Problems liegt in der Kultur des Geschäftetreibens. „Ausländische Unternehmen, insbesondere deutsche Unternehmen, haben im Allgemeinen Probleme, den „richtigen“ türkischen Geschäftspartner zu finden und die etwas undurchsichtige, aber meist umständliche türkische Bürokratie zu handhaben“, sagt Dr. Harun Kılıç.

„Mit „richtig“ ist ein Geschäftspartner gemeint, der nicht nur kommunikativ zugänglich für den ausländischen Partner ist, sondern auch von dem Führungsstil, Erwartungen, Geschäftsverständnis, Ausübung der Position innerhalb und außerhalb der Firma gegenüber anderen Personen.“ Die ernsthaften Geschäftsgespräche werden immer noch in einer „privaten Atmosphäre“ geführt. „Persönliche Beziehungen und Bindungen werden in der Türkei gelegentlich höher gewertet als sachliche Fakten“, so Dr. Harun Kılıç. Das bedeutet aber, dass für den Compliance Officer bestimmte Prozesse unkontrollierbar werden können.

Zum Schluss muss noch ein für das türkische Kartellrecht wichtiges Urteil erwähnt werden. Am 6. März 2015 erließ das Oberste Verwaltungsgericht der Türkei (Danıstay) ein Urteil in der Sache „Frito-Lay vs. Kartellamt“ (E: 2014/368 – K: 2015/133). Die Klägerin war von der Beklagten wegen Anstreben einer Monopolstellung ein Bußgeld in Höhe von 18 Million Türkische Lira (mehr als 6 Millionen Euro) auferlegt worden. Dagegen ging die Klägerin vor. Der Bußgeldbescheid erging aufgrund einer Verordnung, die auf dem türkischen Wettbewerbsrecht basiert. Überrascherweise entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass die rechtliche Grundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides und die Höhe des Bußgeldes gegen das türkische Wettbewerbsgesetz verstoße. Der Bußgeldbescheid sei somit rechtswidrig.

Zur Begründung trug das Gericht vor, dass die Begriffe „Kartell“ und „andere Verstöße“, zwar in der Verordnung vorkommen, aber nicht im türkischen Wettbewerbsrecht geregelt werden. Darüber hinaus verstoße der in der Verordnung festgelegte Mindestprozentsatz des rechtswidrig erlangten Umsatzes für die Bestimmung des Bußgeldes gegen den § 16 des türkischen Wettbewerbsrechts. „Im Wettbewerbsrecht wird nur vorgesehen, dass bis zu zehn Prozent ohne Untergrenze angewandt werden dürfen. Somit verstoßen die gegenständlichen Verordnungsbestimmungen gegen das Wettbewerbsrecht“, erklärt Dr. Harun Kılıç. „Diese Entscheidung könnte entscheidend sein für mögliche Schadensersatz- oder Anfechtungsklagen gegen Bußgelder, die auf den gleichen Bestimmungen der Verordnung erlassen wurden.“ Zuletzt hat die türkische Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) den Jahresbericht für 2013 veröffentlicht. Darin gibt es eine Statistik, wonach für das Jahr 2013 insgesamt 191 Kartellfälle abgeschlossen wurden, im Jahr 2012 sogar 303 Kartellfälle.

Also ziemlich viele Kartellfälle. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts wird daher noch zu interessanten Entwicklungen führen.

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