Umwelt-Compliance im Fokus

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Viele Unternehmen verkennen, wie wichtig internationale Entsorgungs- und Lizensierungsbestimmungen für ihr Compliance Management sind.

Die rechtskonforme und kostenoptimierte Entsorgungs-Lizenzierung stellt Unternehmen branchenübergreifend vor große Herausforderungen. Neben den unterschiedlich Ausprägungen der europäischen Verpackungs-, Elektroaltgeräte (WEEE)- und Batteriedirektiven, gibt es eine Vielzahl an weiteren umweltrechtlichen Vorgaben, die beim Produktvertrieb in EU- und Nicht-EU-Ländern eingehalten werden müssen.

Doch noch immer haben die internationalen Entsorgungs- und Lizensierungsbestimmungen nicht die entsprechende Priorität im Compliance Management vieler Unternehmen. Und dass, obwohl durchaus gravierenden Rechtsfolgen wie Vertriebsverbote, hohe Geldstrafen und persönliche Haftung der verantwortlichen Personen drohen.

Nationale Regeln beachten

Hinsichtlich der Registrierungsmöglichkeiten und -pflichten für Produzenten, Händler, Distributoren und Direktversender unterscheiden sich die Bestimmungen von Land zu Land. Abhängig von der landesspezifischen Vertriebsstruktur und den gewählten Vertriebswegen, haben Unternehmen verschiedene (rechtliche) Pflichten und Optionen.

In Deutschland beispielsweise sind die Erstinverkehrbringer von Produkten die Verpflichteten im Sinne der relevanten Verordnungen für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien. Im Rahmen des sogenannten Verursacher-Prinzips ergeben sich dadurch Entsorgungs- und Lizenzierungsanforderungen; nicht nur für Hersteller, sondern auch für deutsche Importeure, wenn beispielsweise elektronische oder elektrische Geräte eingeführt und auf dem hiesigen Markt vertrieben werden.

Konkret bedeutet das: Importiert ein deutscher Händler beispielsweise batteriebetriebene Elektrogeräte aus Asien und nicht-elektronisches Zubehör aus Belgien, unterliegt er den Bestimmungen des deutschen ElektroG (Elektrogesetz) und BattG (Batteriegesetz) für den Erstverkauf – also das Inverkehrbringen – der Elektrogeräte und der deutschen Verpackungsverordnung (VerpackV) für Elektrogeräte und die Zubehörteile.

Reporting- und Meldeanforderungen

In der operativen Umsetzung kommen dann für die jeweiligen Unternehmen noch eine Vielzahl unterschiedlicher Reporting- und Meldeanforderungen hinzu. Unternehmen und ihre Compliance-Verantwortlichen sollten daher auf folgendes achten:

  • Selbst wenn die jeweiligen Landesgesellschaften für die Umsetzung der Lizenzierungspflichten zuständig sind, ist damit nicht automatisch Rechtskonformität garantiert! Das latente Image-Risiko für die Unternehmen gilt weiterhin.
  • Wenn ihre internationalen Handelspartner die nationalen Entsorgungs-Lizenzierungen übernehmen, sind es letztlich doch die Unternehmen, die direkt oder indirekt für die Kosten aufkommen, und teilweise  weiterhin für die Rechtskonformität haften.
  • Die Zentralisierung der internationalen Entsorgungslizenzierung schont interne Ressourcen und beseitigt alle Risiken, nicht-compliant zu agieren. Zeitgleich wird Kostentransparenz geboten.

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