Kontrollparadoxon und Opferkarriere

Studie

Die Schäden durch Wirtschaftskriminalität sind enorm und erreichen schnell Millionensummen. Dennoch sind laut der Studie 83 Prozent aller Unternehmen im Public und 78 Prozent im Private Sector nicht professionell gegen Wirtschaftskriminalität geschützt. Das heißt, sie verfügen über kein vollständiges Compliance-Management-System mit Hinweisgebersystem, das einen umfassenden Schutz vor Wirtschaftskriminalität bieten würde.

Unterschiede zwischen Public und private Sector

Ein zentrales Element wie einen klar formulierten Verhaltenskodex besitzen 62 Prozent der Unternehmen in der Privatwirtschaft, aber nur 43 Prozent aller öffentlichen Unternehmen. „Der Public Sector schützt sich gegen Wirtschaftskriminalität schlechter als der Private Sector. Dies ist umso erstaunlicher, da hier die landesgesetzlichen Vorgaben strenger sind und in letzter Konsequenz der Steuerzahler die so entstehenden Schäden tragen muss“, schreiben die Verfasser.   

Das Kontrollparadoxon

Auch stellte sich heraus, dass einzelne Compliance-Instrumente die Entdeckungswahrscheinlichkeit steigern und die Schäden erst sichtbar machen. Unternehmen ohne Verhaltenskodex fühlen sich beispielsweise subjektiv sicherer. Sie berichten deutlich seltener davon, Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden zu sein, als Unternehmen, die einen Verhaltenskodex implementiert haben.

Ein Hinweisgebersystem sollte obligatorisch sein

Auf der anderen Seite ist bei vollständiger Implementierung eines Compliance-Management-Systems das Risiko deutlich geringer, Opfer einer Straftat zu werden. Besondere Bedeutung hat dabei die Installation eines Hinweisgebersystems: Als einziges Instrument, mit dem Mitarbeiter sich Gehör verschaffen können, sei es ein großer Fehler, dass besonders Unternehmen aus dem Mittelstand dieses bisher eher ablehnen. Entsprechend geschützte Unternehmen erkennen nicht nur mehr Delikte, sie senken auch die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden von 31 auf 25 Prozent (Public und Private Sector zusammengenommen), so die Studie.

Opferkarrieren im Teufelskreis

Wird ein Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität, löst dies oft Sparzwänge aus. Trotz eindeutiger Defizite des internen Kontrollsystems würden dadurch keine Verbesserungen und Investitionen in die Compliance-Organisation in Erwägung gezogen, so die Studie: „Das Problem scheint gelöst, wenn ein Täter gefunden wurde. Genau dort liegt aber die Gefahr von sogenannten Opferkarrieren nach dem Schema der erlernten Hilflosigkeit.“

Inkonsequente Strafverfolgung

Bei beiden Vergleichsgruppen wird nur in gut der Hälfte (52 Prozent) aller Fälle Strafanzeige gestellt. Vorwiegend kommt es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen die identifizierten Täter (74 Prozent). Dass bei 16 Prozent der Unternehmen keine direkten Konsequenzen folgen, wertet die Studie als „verheerendes Signal“.

Die Studie von RölfsPartner und der Universität Leipzig analysierte 338 Unternehmen aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor. Nach eigenen Angaben wurde etwa ein Drittel der Teilnehmer im Untersuchungszeittraum von zwölf Monaten Opfer von Wirtschaftskriminalität. Bei öffentlichen Unternehmen scheint Wirtschaftskriminalität eine genau so starke Bedrohung darzustellen wie in der Privatwirtschaft. In einem Vier-Stufen-Modell, das von Stufe 1 (unprotected) bis Stufe 4 (professionaly protected) reicht, wurde in der Studie eine Typologisierung der mehr als 300 untersuchten Unternehmen als potenzielle Opfer vorgenommen.

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