Gibt es ein Heilmittel gegen Korruption?

Patientenrecht

Ärzte haben Pflichten, viele Pflichten sogar. Eine nur äußert schwer zu überschauende Anzahl von Gesetzen regelt, wie sich ein Arzt zu verhalten hat: Infektionsschutzgesetz, Röntgenverordnung, Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Strafgesetzbuch, Bundesdatenschutzgesetz sind nur einige davon.

Gerade im letzteren Bereich gibt es eine Fülle an Vorschriften, die Ärzte beachten müssen, da Gesundheitsdaten besondere Arten personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind und damit als „sensible Daten“ einem besonders hohen Schutzbedarf unterliegen.

„Patientenrechtegesetz“ sollte  notwendige Transparenz bringen

Neue Hoffnung im Kampf gegen Korruption im medizinischen Bereich gibt das geplante Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, im Folgenden Patientenrechtegesetz, das wahrscheinlich noch im 1. Quartal 2013 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den §§ 630 ff. BGB eingefügt werden wird.

Dieses sieht nämlich u.a. im geplanten § 630g BGB vor, dass dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren ist. Zwar bleiben in diesem Zusammenhang viele datenschutzrechtliche Fragestellungen bestehen – einen ersten Schritt in Richtung Korruptionsbekämpfung dürfte aber dieses Einsichtnahmerecht mit sich bringen: Getreu der Äußerung des Supreme Court Justice Luis D. Brandeis „Sunlight is said to be the best disinfectants“ (vgl. das Zitat bei: http://www.brandeis.edu/legacyfund/bio.html), ist Transparenz das beste Mittel, um vor Fehlverhalten zu schützen (vgl. Modlinger, „Brauchen wir zur Korruptionsbekämpfung ein Unternehmensstrafrecht?“, 2010, S. 337). Gleiches Bild ergibt sich, wenn man sich die Grundprinzipien von „Transparency Deutschland e.V.“ ansieht: Deren Grundprinzipien sind u.a. Integrität, Verantwortlichkeit und Transparenz (vgl. http://www.transparency.de/UEber-uns.44.0.html).

Wenn also das geplante Patientenrechtegesetz durch die gesetzliche Regelung der Einsichtnahme in die Patientenakte die nötige Transparenz schafft, um Patienten dazu zu bewegen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und bei Medizinern das Bewusstsein schafft, dass eine korrupte Handlung schneller ans Tageslicht kommt und sie sich damit nicht vom Korruptionsgedanken verleiten lassen,dann hätten wir bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung getan.

Ein erstes „Medikament gegen Korruption“ dürfte damit – in Form des Patientenrechtegesetzes und der darin enthaltenen Regelung der Transparenz – „auf den Markt“ kommen. Durch die gesetzliche Normierung wäre es auch „verschreibungspflichtig“ und sollte in keiner medizinischen Einrichtung fehlen.

Fazit: 
Alles in allem bleibt zu hoffen, dass zukünftig Korruptionsschlagzeilen im Gesundheitswesen nicht mehr die Nachrichten dominieren werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies auch durch den Wunsch von Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, den Ärztekammern polizeiähnliche Ermittlungsrechte einzuräumen, verwirklicht.

RAin Doris Brandl

Doris Brandl ist Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK). Sie arbeitet auf den Gebieten Compliance, Datenschutz und Steuerstrafsachen bei der BDO AWT GmbH in München. Hierbei berät sie v.a. mittelständische Unternehmen u.a. als externe (stellvertretende) Datenschutzbeauftragte und Compliance-Verantwortliche.Sie veröffentlicht Fachaufsätze und referiert zu aktuellen Themen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte.

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