Deutsches Vertragsrecht gewünscht

Studie

Für die Studie befragte der DIHK 2.500 international agierende deutsche Unternehmen. 74 Prozent von ihnen gaben an, dass sie im internationalen Geschäftsverkehr gerne häufiger deutsches Vertragsrecht als Rechtsgrundlage verwenden würden.

Die Unternehmen erhofften sich dadurch Vorteile im globalen Wettbewerb: eine einfachere und verständlichere Vertragsgestaltung (85 Prozent), leichtere Rechtsdurchsetzung bei Streitigkeiten (64 Prozent), niedrigere Anwaltskosten (33 Prozent) sowie weitere Vorteile, wie etwa die Vermeidung von Sammelklagen (19 Prozent).

In der Praxis müssen deutsche Unternehmen allerdings flexibel sein. Über 40 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, lokales Recht zu nutzen. Je 9 Prozent richten sich bei ihren Geschäften nach englischem oder US-amerikanischem Recht.

Der DIHK wirbt mit seiner Initiative „Law – Made in Germany“  für eine internationale Verwendung deutschen Rechts. Der Fokus der Initiative liegt zurzeit auf dem chinesischen Markt.

 

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