Aktuelle Korruptionsregister in Deutschland

Überblick

Regelmäßige Geschäftspartnerprüfung

Moderne Unternehmens-interne Compliance Management Systeme (CMS) verfolgen einen integrierten Ansatz und stellen sicher, dass Geschäftspartner regelmäßig und Risiko-basiert im Sinne einer Business Partner Compliance Due Diligence geprüft werden.

Internationale Sanktionslisten EU VO 881/2002 EG VO 2580/2001/EG

Bekannt sind in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Prüfung von internationalen Sanktionslisten wie die der EU sowie internationaler Anti-Terror-Listen oder die sogenannten PEP- („Politically Exposed Persons“) und die SDN- („Specially Designated Nationals and Blocked Persons“) Listen.

Wichtig bleibt aber auch, den Überblick über die nationale Entwicklung von Korruptionsregistern in der Bundesrepublik Deutschland zu behalten. Nachdem man sich auf Bundesebene nicht auf ein bundesweit geltendes Korruptionsregister einigen konnte, haben inzwischen mehrere Bundesländer entsprechende Gesetze mit teils unterschiedlicher Regelungswirkung eingeführt.

Entwurf Hamburgisches Korruptionsregistergesetz vom 13.03.2012

Die derzeit aktuellste Neuregelung wird die des Stadtstaates Hamburg darstellen. Nach dem Entwurf aus dem letzten Jahr soll ein Eintrag in das Korruptionsregister lediglich bei schweren Straftaten erfolgen, welche einen potentiellen Bezug zu Auftragsvergaben haben. Voraussetzung soll eine rechtskräftige Verurteilung bei Straftaten im Geschäftsverkehr sein.

Bremisches Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters vom 17.05.2011

In Bremen wurde 2011 eine landesgesetzliche Regelung erlassen, die zunächst bis Ende 2015 gilt. Entsprechende Straftaten sind Korruptionsdelikte, Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung mit der Voraussetzung einer rechtskräftigen Verurteilung oder bestandskräftigem Bußgeldbescheid. Löschungen erfolgen nach Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO oder ansonsten nach einer 3-Jahres-Frist.

Gemeinsamer Runderlass zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern in Hessen vom 13.12.2010

Hessen hat 2010 eine zentrale Melde- und Informationsstelle (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main eingerichtet, bei der sich alle öffentlichen Auftraggeber vor einer Vergabeentscheidung jenseits einer 15 000 Euro Schwelle bei Dienstleistungsverträgen, 25 000 Euro bei Lieferverträgen und 50 000 Euro bei Bauaufträgen  über die Zuverlässigkeit von Bewerbern und Bietern informieren müssen. Sperren sind möglich aufgrund schwerer Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen wurden.

Richtlinie Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung SH vom 16.04.2008

Schleswig-Holstein hat 2008 eine Vergabekartei eingeführt, bei der schwerwiegende Verfehlungen wie Bestechung einzutragen sind. Unklar ist allerdings, ob bei Einstellung eines Strafverfahrens auch eingetragen werden muss. Außerdem fehlt eine präzise Definition schwerer Verfehlungen. Die Regelung sollte noch bis Ende 2012 gelten.

Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19.04.2006

In  Berlin wurde  2006 ein zentrales Register für korruptionsauffällige Unternehmen eingerichtet. Einschlägige Delikte sind die auch in Bremen Eintragungs-pflichtigen Straftaten mit den gleichen strafprozessualen Voraussetzungen. Beträgt eine Geldbuße nicht mehr als 1 000 Euro, werden Eintragungen nach einem Jahr wieder gelöscht. Ansonsten gilt auch hier eine 3-Jahres-Frist.

Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien  in BW zur Korruptionsverhütung und – bekämpfung vom 19.12.2005

Baden-Württemberg hat 2005 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren eingerichtet. Bei Auftragswerten über 50 000 Euro muss sich jede Vergabestelle eine Bestätigung über mögliche Auftragnehmer erteilen lassen. Unklar ist allerdings, ob eine rechtskräftige Verurteilung notwendig zur Eintragung ist.

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption für die Bauverwaltung vom 13.04.2004

Der Freistaat Bayern hat 2004 bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Informationsstelle für Vergabeausschüsse eingerichtet. Eingetragen werden schwere Verfehlungen von Bietern, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen wie nach rechtskräftigen Verurteilungen oder bestandskräftigen Strafbefehlen bei bestimmten Straftaten.

Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW vom 16.12.2004

Ebenfalls im Jahr 2004 hat Nordrhein-Westfalen das Speichern korrupter Unternehmen mit der Errichtung eines Vergaberegisters beim Landesfinanzministerium eingeführt. Dort haben alle öffentliche Auftraggeber und Staatsanwaltschaften Zugriff. Im Unterschied zu den bisher beschriebenen Regelungen genügen hier aber bereits die Zulassung einer Anklage oder unter bestimmten Voraussetzungen auch die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens als Eintragungsauslöser. Der Eintrag kann bis zu 5 Jahren Bestand haben.

Verwaltungsvorschrift Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung in RP vom 07.11.2000 (neu gefasst am 29.04.2003)

Schließlich wurde in Rheinland-Pfalz ein Verzeichnis beim Landesfinanzministerium für alle Auftraggeber des Landes über schwere Verfehlungen eingerichtet. Dazu zählt neben den bereits am Beispiel Bremens dargestellten Delikte auch Urkundenfälschung. Aufgrund des interpretationsbedürftigen Wortlauts kann gegebenenfalls auch eine Einstellung eines Strafverfahrens eine Eintragung begründen.

In Niedersachsen ist eine vergleichbare Registerpflicht Ende 2008 ausgelaufen; eine Nachfolgeregelung ist derzeit nicht in Sicht. Alle anderen Bundesländer haben momentan keine Korruptionsregister eingerichtet.

Der kurze Überblick über die aktuellen Landesregelungen zu Korruptionsregistern zeigt deutlich eine Rechtszersplitterung mit entsprechendem Informations- und Kontrollaufwand für Unternehmen bei sorgfältigen Geschäftspartnerprüfungen. Viel wichtiger aber bleibt, als verantwortungsbewusstes Unternehmen oder seriöser Unternehmer erst gar nicht selbst in solchen Registern geführt zu werden – die eigentliche Kernaufgabe eines jeden präventiven Compliance Management Systems.

Eric Mayer

Eric Mayer ist Partner der WTS Gruppe und spezialisiert auf den Aufbau von integrierten Compliance Management Systemen in international tätigen Industrie-Unternehmen. Er ist seit 2010 bei der WTS tätig und arbeitete davor in verschiedenen Fach- und Führungsverwendungen in der Industrie unter anderem im Daimler Konzern, wo er 1999 Corporate Secretary / Leiter Hauptsekretariat der debitel AG vor deren Börsengang wurde. Bei Infineon Technologies wurde Eric Mayer im Jahr 2006 der erste Corporate Compliance Officer des Konzerns. Herr Mayer hat an den Universitäten in Mannheim, Lausanne (CH), Cambridge (UK) und Heidelberg Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Sprachen studiert und wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildungen am Babson College und der Harvard Business School in den USA absolviert. Seit 1996 ist Herr Mayer zugelassener Rechtsanwalt.

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