Wegschauen wird teurer: Neue UK-Regeln für Deutschland

BCK 2025/ Special

700 Millionen Dollar in rund drei Jahren. Die Kontoumsätze der britischen Firma Chadborg Trade zwischen 2013 und 2015 sahen aus wie die eines boomenden Unternehmens mit erfolgreichem Geschäftsmodell. Doch wer die offiziellen Unterlagen bei Companies House jener Jahre prüft, stößt auf eine andere Realität: Chadborg meldete für dieselben Jahre jeweils gerade einmal 35.000 Dollar Jahresumsatz. Kein Wunder: Chadborg Trade existierte nur auf dem Papier – eine Limited Liability Partnership ohne echte Geschäftstätigkeit, ohne sichtbare Mitarbeiter, ohne erkennbaren Zweck. Außer einem: Geld zu waschen.

Die Briefkastenfirma gehörte zu einem Netzwerk aus Hunderten ähnlicher Unternehmen, die alle über die estnische Filiale der Danske Bank liefen. Eine kleine Abteilung in Tallinn hatte sich in eine internationale Geldwäschezentrale verwandelt. Was 2018 aufflog, war einer der größten Geldwäscheskandale der Geschichte: Insgesamt 230 Milliarden Dollar flossen durch das System.

Dass die Briefkastenfirmen oft in Großbritannien angesiedelt waren, ist kein Zufall. Ein Unternehmen im Vereinigten Königreich zu registrieren ist so einfach, dass Companies House, das britische Unternehmensregister, zum idealen Nährboden für Missbrauch wurde. Daher war es schon länger ratsam, potenzielle Geschäftspartner auf der Insel sehr sorgfältig zu prüfen. Doch seit Anfang September hat Großbritannien die Regeln verschärft und den Straftatbestand „Failure to prevent fraud“ eingeführt.

Das neue Gesetz betrifft alle Unternehmen, die selbst oder deren Mutterunternehmen als “große Organisationen” gelten. Deutsche Unternehmen eingeschlossen – sobald ein Betrugsfall UK-Bezug hat. Das gilt bereits, wenn deutsche Mitarbeiter britische Kunden betrügen, wenn Teile der Tat in Großbritannien stattfinden oder dort Schäden entstehen. Sie müssen dann nachweisen können, dass sie ausreichend gegen Betrug vorgebeugt haben. Unternehmen haften dabei nicht nur für ihre eigenen Mitarbeiter, sondern auch für alle “associated persons” – also alle Personen und Unternehmen, die für sie oder in ihrem Namen handeln.

Wie das in der Praxis aussehen kann, beschreiben die Leitlinien des britischen Innenministeriums. Firmen, die bereits Verfahren nach anerkannten Standards nutzen, sind nur auf den ersten Blick gut aufgestellt. Diese Systeme konzentrieren sich nämlich meist nur auf die eigenen Mitarbeiter, erfassen aber nicht, wie im neuen Gesetz gefordert, systematisch auch alle “assoziierte Personen”. Die Richtlinien verlangen von Unternehmen nun eine systematische Überprüfung aller Geschäftspartner – durch geeignete Technologien wie Third-Party-Risikomanagement-Tools, Screening-Verfahren, Internetrecherchen und die Prüfung von Handelshistorie oder beruflichem Status. Bei Übernahmen und Fusionen verschärfen sich die Anforderungen ebenfalls: Firmen müssen prüfen, ob gegen das Unternehmen, das gekauft werden soll, strafrechtlich oder regulatorisch ermittelt wird. Auch dessen Steuerpapiere müssen durchleuchtet und seine Risiken bewertet werden. Außerdem müssen Käufer schauen, wie gut sich die Firma bisher gegen Betrug gewappnet hat.

Deutsche Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre britischen Partner noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen. Immerhin haben sie dabei einen Vorteil: Großbritannien hat vergleichsweise offene Firmendaten und transparente Eigentümerstrukturen. Bei Recherchen über Plattformen wie North Data lassen sich verdächtige Unternehmen erkennen – vorausgesetzt, man weiß, worauf zu achten ist.

Das größte Alarmzeichen sind komplex verschachtelte Eigentümerstrukturen. Seriöse Firmen brauchen selten mehr als fünf Unternehmensebenen. Häufige Änderungen bei Eigentümern oder Firmendaten sind ebenso verdächtig. Oft versucht jemand damit, die wahren Machtverhältnisse zu verschleiern. Frisch gegründete Firmen mit auffällig jungen oder sehr alten Geschäftsführern sollten ebenfalls stutzig machen, denn dahinter können sich gestohlene Identitäten oder angeworbene Strohmänner verbergen. Verdächtig wird es auch, wenn die Eigentümer bei Anwaltskanzleien, Unternehmensberatern oder Vermögensverwaltern arbeiten, die sich auf Briefkastenfirmen spezialisiert haben. Aber nicht nur das Personal, auch der Firmensitz verrät viel. Teilen sich mehrere Unternehmen dieselbe Adresse, können professionell organisierte Netzwerke aus Briefkastenfirmen dahinterstecken. Verdächtig sind auch Firmen, die ihre Adresse häufig wechseln.

Ähnliche Warnsignale gab es im Danske Bank-Skandal: Viele Briefkastenfirmen nutzten dieselben Adressen und verschleierte Eigentümer. Erst die Verknüpfung von Registerdaten mit Transaktionsströmen macht solche Netzwerke sichtbar. Das neue britische Gesetz zwingt deutsche Unternehmen nun, solche Anzeichen gründlicher zu prüfen – oder sich auf unbegrenzt hohe Bußgelder einzustellen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team von North Data auf dem Bundeskongress Compliance (06./07. November in Berlin) gern persönlich zur Verfügung.