Am Ende zählt nicht der Fragebogen 

Das Verbot ist klar

Dass Produkte aus Zwangsarbeit auf dem europäischen Markt nichts verloren haben, dürfte außerhalb besonders finsterer Stammtische konsensfähig sein. 

Die Schwierigkeiten beginnen danach. Denn ein Verbot ist zunächst ein Satz im Gesetzesblatt. Zwangsarbeit findet dagegen in Minen, Fabriken, auf Plantagen und Baustellen statt. Häufig Tausende Kilometer entfernt und mehrere Lieferstufen tief. 

Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte aus Zwangsarbeit in der Europäischen Union nicht mehr verkauft oder exportiert werden. Das gilt grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe. 

Eine zusätzliche Sorgfaltspflicht schafft die Verordnung nicht. Die Kommission beschreibt das Prinzip in ihren Leitlinien als „obligation of result“. Das Ergebnis zählt: Das Produkt darf nicht aus Zwangsarbeit stammen. 

Das klingt liberaler, als es ist. Denn wer für ein Ergebnis einstehen soll, muss erklären können, warum er es für erreicht hält. Daraus entsteht eine sehr reale Notwendigkeit, Informationen zu beschaffen und Risiken zu bewerten. 

Und hier trifft europäische Regulierung auf die Wirklichkeit globaler Lieferketten. 

Die Illusion der lückenlosen Lieferkette 

Ein mittelständischer Hersteller kennt vielleicht seinen direkten Lieferanten und dessen wichtigste Zulieferer. Bei Metallen, Baumwolle, Elektronik oder industriellen Vorprodukten beginnt danach schnell ein Reich aus Zwischenhändlern, Subunternehmern und wechselnden Produktionsstätten. 

Die Forderung, dort einfach „Transparenz herzustellen“, klingt wie der Rat, in einem dunklen Zimmer das Licht einzuschalten. Manchmal gibt es aber keinen Lichtschalter. 

Besonders schwierig wird es dort, wo das Risiko am größten ist. In Regionen mit organisierter oder geduldeter Zwangsarbeit können Beschäftigte eingeschüchtert, Audits behindert und Dokumente manipuliert werden. 

Ein sauber ausgefüllter Fragebogen beweist dann vor allem eines: dass jemand einen Fragebogen ausgefüllt hat. 

Darin steckt ein bekanntes Compliance-Paradox. Je problematischer die menschenrechtliche Lage, desto schlechter kann die Informationslage sein. Gerade dort, wo Kontrolle besonders nötig wäre, stößt sie an ihre Grenzen. Das spricht nicht gegen die Verordnung, sondern gegen die Vorstellung, Menschenrechte ließen sich allein durch immer feinere Kontrollprozesse administrieren. 

Compliance kann viel. Aber sie kann nicht zaubern. 

Unternehmen verfügen über wirtschaftliche Macht. Wer weltweit einkauft, kann sich nicht darauf zurückziehen, dass ihn die Bedingungen am Anfang seiner Lieferkette nichts angehen. Aus dieser Verantwortung sollte man allerdings keine Allmacht machen. 

Große Konzerne können Lieferanten verpflichten, Datenbanken einkaufen, Prüfer beauftragen und Spezialisten beschäftigen. Kleinere Unternehmen verfügen über deutlich weniger Ressourcen und oft auch über weniger Einfluss auf ihre Lieferanten. 

Die Kommission trägt dem mit einem risikobasierten Ansatz und besonderen Hilfen für kleinere Unternehmen Rechnung. Das ist vernünftig. Es löst aber nicht das Informationsproblem. 

Wer darauf lediglich mit „mehr Due Diligence“ antwortet, macht es sich zu einfach – doch die entscheidende Frage lautet auch nicht, wie viel Compliance Unternehmen zumutbar ist. 

Es geht nicht zuerst um uns 

Während europäische Unternehmen über Aufwand und Rechtsunsicherheit diskutieren, geht es am anderen Ende der Lieferkette nicht um eine zusätzliche Excel-Tabelle. 

Es geht um Menschen, denen Pässe abgenommen werden. Um Migranten, die sich durch illegale Vermittlungsgebühren verschulden. Um Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können. Um staatlich organisierte Zwangsarbeit und um Kinder. Dieser Perspektivwechsel gehört in jede ernsthafte Debatte über die Verordnung. 

Die Bürokratiekosten europäischer Unternehmen sind real. Sie verdienen politische Beachtung. Aber sie sind nicht der moralische Referenzpunkt der Regelung – umgekehrt gilt ebenso: Hohe Compliance-Kosten garantieren noch lange nicht, dass sich für Betroffene etwas verbessert. 

Ware weg. Problem gelöst? 

Ein Importverbot kann verhindern, dass ein unter Zwang hergestelltes Produkt in Europa verkauft wird. Es zahlt aber keinen vorenthaltenen Lohn zurück. Es erstattet keine illegalen Vermittlungsgebühren und befreit zunächst niemanden. 

Im schlechtesten Fall entdeckt ein europäischer Abnehmer ein Problem und beendet sofort die Geschäftsbeziehung. Aus Compliance-Sicht ist das Risiko damit aus der Lieferkette verschwunden. 

Für die Menschen vor Ort kann anschließend allerdings der Arbeitsplatz verschwunden sein. Die Zwangsstrukturen bleiben. 

Menschenrechtliche Sorgfalt verlangt deshalb mehr als das Aussortieren problematischer Lieferanten. Auch die Kommissionsleitlinien behandeln einen Rückzug als letztes Mittel und greifen stattdessen Abhilfe und Wiedergutmachung ausdrücklich auf – ein entscheidender Unterschied. 

Das Ziel darf nicht lauten: saubere Akte in Europa. Das Ziel muss lauten: weniger Zwangsarbeit. 

Was also ist Erfolg? 

Wir haben uns daran gewöhnt, regulatorischen Erfolg in Prozessen zu messen: Risikoanalyse durchgeführt, Lieferant befragt, Audit abgeschlossen, Dokumentation abgelegt. Menschenrechte widersetzen sich jedoch dieser Logik. 

Eine perfekt dokumentierte Lieferkette kann problematisch sein. Ein Audit kann Missstände aufdecken oder falsche Sicherheit erzeugen. Ein Lieferantenwechsel kann Menschen schützen oder ihre Lage verschlechtern. 

Die Forced Labour Regulation wird deshalb unvollkommen und gelegentlich frustrierend sein. Das sollte man sagen dürfen, ohne ihr Ziel infrage zu stellen. 

Europa sollte zugleich verhindern, dass Unternehmen dieselben Risiken für verschiedene Lieferkettenregeln immer wieder neu erheben und dokumentieren. Compliance-Ressourcen, die in redundanten Prozessen stecken, fehlen dort, wo sie tatsächlich Wirkung entfalten könnten. 

Doch auch Unternehmen sollten der Versuchung widerstehen, jede neue Anforderung reflexhaft unter „Bürokratie“ abzulegen. 

Die entscheidende Frage ist nicht, wie viele Risikoanalysen erstellt und Lieferantenfragebögen verschickt werden. Auch die Zahl der Produkte, die Europa vom Markt nimmt, reicht als Maßstab nicht aus. 

Die Forced Labour Regulation kann den Preis des Wegsehens erhöhen. Sie kann Unternehmen zwingen, unangenehme Fragen zu stellen, Risiken sichtbar zu machen und wirtschaftlichen Druck aufzubauen. 

Ob sie erfolgreich ist, entscheidet sich aber nicht in einer Compliance-Abteilung in Frankfurt, Paris oder Brüssel. 

Die entscheidende Kennzahl arbeitet irgendwo am Anfang unserer Lieferkette: Hat sich für diese Menschen etwas geändert? 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Menschenrechte. Das Heft können Sie hier bestellen.

Weitere Artikel